Propose a change

Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 13 Beschlüsse und Empfehlungen

1. Beschlüsse und Empfehlungen werden von den Vertragsparteien einstimmig angenommen. Kommt keine Einstimmigkeit zustande, so kann die Kommission jedoch, sofern in dem Übereinkommen nichts anderes vorgesehen ist, Beschlüsse oder Empfehlungen mit Dreiviertelmehrheit der Stimmen der Vertragsparteien annehmen. 2. Ein Beschluss wird nach Ablauf einer Frist von zweihundert Tagen nach seiner Annahme für diejenigen Vertragsparteien bindend, die für ihn gestimmt haben und die nicht innerhalb dieser Frist dem Exekutivsekretär schriftlich notifiziert haben, dass sie nicht in der Lage sind, den Beschluss anzunehmen, vorausgesetzt, dass bei Ablauf dieser Frist drei Viertel der Vertragsparteien entweder für den Beschluss gestimmt und ihre Annahme nicht zurückgezogen haben oder dem Exekutivsekretär schriftlich notifiziert haben, dass sie in der Lage sind, den Beschluss anzunehmen. Ein solcher Beschluss wird für jede andere Vertragspartei, die dem Exekutivsekretär schriftlich notifiziert hat, dass sie in der Lage ist, den Beschluss anzunehmen, entweder zum Zeitpunkt dieser Notifikation oder nach Ablauf einer Frist von zweihundert Tagen nach Annahme des Beschlusses bindend, je nachdem, welches der spätere Zeitpunkt ist. 3. Eine Notifikation nach Absatz 2 an den Exekutivsekretär kann zum Ausdruck bringen, dass eine Vertragspartei nicht in der Lage ist, einen Beschluss anzunehmen, soweit sich dieser auf ein oder mehrere abhängige oder autonome Gebiete dieser Vertragspartei bezieht, auf die das Übereinkommen Anwendung findet. 4. Alle von der Kommission angenommenen Beschlüsse sehen gegebenenfalls einen Zeitplan für ihre Durchführung vor. 5. Empfehlungen sind nicht bindend. 6. Beschlüsse zu einer Anlage oder einem Anhang werden nur von den Vertragsparteien gefasst, die durch die entsprechende Anlage oder den entsprechenden Anhang gebunden sind.

Your change, as a redline

Art. 13 Beschlüsse und Empfehlungen

1. Beschlüsse und Empfehlungen werden von den Vertragsparteien einstimmig angenommen. Kommt keine Einstimmigkeit zustande, so kann die Kommission jedoch, sofern in dem Übereinkommen nichts anderes vorgesehen ist, Beschlüsse oder Empfehlungen mit Dreiviertelmehrheit der Stimmen der Vertragsparteien annehmen. 2. Ein Beschluss wird nach Ablauf einer Frist von zweihundert Tagen nach seiner Annahme für diejenigen Vertragsparteien bindend, die für ihn gestimmt haben und die nicht innerhalb dieser Frist dem Exekutivsekretär schriftlich notifiziert haben, dass sie nicht in der Lage sind, den Beschluss anzunehmen, vorausgesetzt, dass bei Ablauf dieser Frist drei Viertel der Vertragsparteien entweder für den Beschluss gestimmt und ihre Annahme nicht zurückgezogen haben oder dem Exekutivsekretär schriftlich notifiziert haben, dass sie in der Lage sind, den Beschluss anzunehmen. Ein solcher Beschluss wird für jede andere Vertragspartei, die dem Exekutivsekretär schriftlich notifiziert hat, dass sie in der Lage ist, den Beschluss anzunehmen, entweder zum Zeitpunkt dieser Notifikation oder nach Ablauf einer Frist von zweihundert Tagen nach Annahme des Beschlusses bindend, je nachdem, welches der spätere Zeitpunkt ist. 3. Eine Notifikation nach Absatz 2 an den Exekutivsekretär kann zum Ausdruck bringen, dass eine Vertragspartei nicht in der Lage ist, einen Beschluss anzunehmen, soweit sich dieser auf ein oder mehrere abhängige oder autonome Gebiete dieser Vertragspartei bezieht, auf die das Übereinkommen Anwendung findet. 4. Alle von der Kommission angenommenen Beschlüsse sehen gegebenenfalls einen Zeitplan für ihre Durchführung vor. 5. Empfehlungen sind nicht bindend. 6. Beschlüsse zu einer Anlage oder einem Anhang werden nur von den Vertragsparteien gefasst, die durch die entsprechende Anlage oder den entsprechenden Anhang gebunden sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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