Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 27 Beitritt
1. Nach dem 30. Juni 1993 steht das Übereinkommen den in Artikel 25 bezeichneten Staaten und Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration zum Beitritt offen. 2. Die Vertragsparteien können Staaten oder Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, die nicht in Artikel 25 bezeichnet sind, einstimmig einladen, dem Übereinkommen beizutreten. Im Fall eines solchen Beitritts wird die Bestimmung des Meeresgebiets nötigenfalls durch einen von den Vertragsparteien einstimmig gefassten Beschluss der Kommission geändert. Eine solche Änderung tritt nach einstimmiger Genehmigung durch alle Vertragsparteien am dreissigsten Tag nach Eingang der letzten Notifikation bei der Verwahrregierung in Kraft. 3. Ein solcher Beitritt bezieht sich auf das Übereinkommen einschliesslich jeder Anlage und jedes Anhangs, die zum Zeitpunkt des Beitritts angenommen sind, es sei denn, die Beitrittsurkunde enthält eine ausdrückliche Erklärung, nach der eine oder mehrere Anlagen mit Ausnahme der Anlage I–IV nicht angenommen werden. 4. Die Beitrittsurkunden werden bei der Regierung der Französischen Republik hinterlegt.
Art. 27 Beitritt
1. Nach dem 30. Juni 1993 steht das Übereinkommen den in Artikel 25 bezeichneten Staaten und Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration zum Beitritt offen. 2. Die Vertragsparteien können Staaten oder Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, die nicht in Artikel 25 bezeichnet sind, einstimmig einladen, dem Übereinkommen beizutreten. Im Fall eines solchen Beitritts wird die Bestimmung des Meeresgebiets nötigenfalls durch einen von den Vertragsparteien einstimmig gefassten Beschluss der Kommission geändert. Eine solche Änderung tritt nach einstimmiger Genehmigung durch alle Vertragsparteien am dreissigsten Tag nach Eingang der letzten Notifikation bei der Verwahrregierung in Kraft. 3. Ein solcher Beitritt bezieht sich auf das Übereinkommen einschliesslich jeder Anlage und jedes Anhangs, die zum Zeitpunkt des Beitritts angenommen sind, es sei denn, die Beitrittsurkunde enthält eine ausdrückliche Erklärung, nach der eine oder mehrere Anlagen mit Ausnahme der Anlage I–IV nicht angenommen werden. 4. Die Beitrittsurkunden werden bei der Regierung der Französischen Republik hinterlegt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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