Gesetz über die Errichtung eines Bundesinstitutes für Risikobewertung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 6 Direktorium
(1) Das Direktorium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und den Abteilungsleiterinnen und den Abteilungsleitern des Bundesinstitutes. (2) Das Direktorium hat die Aufgabe, die Präsidentin oder den Präsidenten bei der Leitung des Bundesinstitutes zu unterstützen; dazu wirkt es insbesondere mit bei 1. der Behandlung wissenschaftlicher Fragestellungen mit besonderer Bedeutung, 2. der Planung und Vergabe von Forschungsvorhaben, 3. der Einsetzung von Kommissionen und der Abstimmung ihrer Tätigkeit untereinander, 4. der Aufstellung des Haushaltsplans, 5. den Grundsätzen der Organisation, Personalführung und Personalverwaltung. (3) Das Direktorium berät unter dem Vorsitz der Präsidentin oder des Präsidenten. Die Präsidentin oder der Präsident ist verpflichtet, das Direktorium regelmäßig zur Beratung einzuberufen. (4) Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Präsidentin oder der Präsident.
§ 6 Direktorium
(1) Das Direktorium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und den Abteilungsleiterinnen und den Abteilungsleitern des Bundesinstitutes. (2) Das Direktorium hat die Aufgabe, die Präsidentin oder den Präsidenten bei der Leitung des Bundesinstitutes zu unterstützen; dazu wirkt es insbesondere mit bei 1. der Behandlung wissenschaftlicher Fragestellungen mit besonderer Bedeutung, 2. der Planung und Vergabe von Forschungsvorhaben, 3. der Einsetzung von Kommissionen und der Abstimmung ihrer Tätigkeit untereinander, 4. der Aufstellung des Haushaltsplans, 5. den Grundsätzen der Organisation, Personalführung und Personalverwaltung. (3) Das Direktorium berät unter dem Vorsitz der Präsidentin oder des Präsidenten. Die Präsidentin oder der Präsident ist verpflichtet, das Direktorium regelmäßig zur Beratung einzuberufen. (4) Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Präsidentin oder der Präsident.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.