Reglement für eine nachhaltige städtische Energie-, Luftreinhalte- und Klimapolitik (Energiereglement)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 14
15 Förderbereiche Als förderungswürdig im Sinne des Reglements gelten insbesondere die folgenden Massnahmenbereiche (Vorhaben): a. Die rationelle und umweltschonende Energieanwendung in Gebäuden, Geräten, Anlagen und Prozessen (Wärme und Strom); 14–15 Fassung gemäss Änderung vom 13. November 2025, in Kraft seit 1. Februar 2026. Seite 10/17 b. Die Energiegewinnung (Wärme und Strom) aus erneuerbaren Energiequellen, insbesondere Umweltwärme, Sonnenenergie, Biomasse fest und flüssig, Wasser, Wind; c. Der Aufbau und die Erweiterung von Wärmeverteilinfrastrukturen als Voraussetzung für den Betrieb von effizienten und umweltschonenden Energieproduktionsanlagen; d. Desinvestitionsbeiträge für noch nicht abgeschriebene Heizanlagen; e. Anschlüsse an ein Nah-/Fernwärmenetz; f. Neue, zukunftsgerichtete Technologien zur umweltschonenden Energiegewinnung oder -anwendung; g. Die dezentrale Elektrizitätserzeugung; h. Die Steigerung der Stromeffizienz durch Anreize zum Ersatz von elektrisch betriebenen Geräten und Anlagenkomponenten mit hohem Stromverbrauch durch solche mit hoher Energieeffizienz; i. Die Förderung von energieeffizienten und stadtgerechten Fahrzeugen und Mobilitätsformen sowie dazugehörige Infrastrukturanlagen; j. Beratung, Ausbildung, Information und Öffentlichkeitsarbeit sowie entsprechende Kampagnen mit Bezug zu den Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, 2000-Watt-Gesellschaft und graue Energie; k. Studien, Konzepte, Pilot- und Demonstrationsanlagen zur effizienten Energienutzung und Energieerzeugung sowie zur Reduktion von grauer Energie; l. Massnahmen und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem European Energy Award (Label Energiestadt), dem Energiekonzept, dem Richtplan Energie und den Aktionsplänen zur Umsetzung der Energie- und Klimastrategie; m. Reduktion der grauen Energie; n. Vorhaben, deren Technologie bzw. Erkenntnisse der 2000-Watt-Gesellschaft dienen.
Art. 14
15 Förderbereiche Als förderungswürdig im Sinne des Reglements gelten insbesondere die folgenden Massnahmenbereiche (Vorhaben): a. Die rationelle und umweltschonende Energieanwendung in Gebäuden, Geräten, Anlagen und Prozessen (Wärme und Strom); 14–15 Fassung gemäss Änderung vom 13. November 2025, in Kraft seit 1. Februar 2026. Seite 10/17 b. Die Energiegewinnung (Wärme und Strom) aus erneuerbaren Energiequellen, insbesondere Umweltwärme, Sonnenenergie, Biomasse fest und flüssig, Wasser, Wind; c. Der Aufbau und die Erweiterung von Wärmeverteilinfrastrukturen als Voraussetzung für den Betrieb von effizienten und umweltschonenden Energieproduktionsanlagen; d. Desinvestitionsbeiträge für noch nicht abgeschriebene Heizanlagen; e. Anschlüsse an ein Nah-/Fernwärmenetz; f. Neue, zukunftsgerichtete Technologien zur umweltschonenden Energiegewinnung oder -anwendung; g. Die dezentrale Elektrizitätserzeugung; h. Die Steigerung der Stromeffizienz durch Anreize zum Ersatz von elektrisch betriebenen Geräten und Anlagenkomponenten mit hohem Stromverbrauch durch solche mit hoher Energieeffizienz; i. Die Förderung von energieeffizienten und stadtgerechten Fahrzeugen und Mobilitätsformen sowie dazugehörige Infrastrukturanlagen; j. Beratung, Ausbildung, Information und Öffentlichkeitsarbeit sowie entsprechende Kampagnen mit Bezug zu den Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, 2000-Watt-Gesellschaft und graue Energie; k. Studien, Konzepte, Pilot- und Demonstrationsanlagen zur effizienten Energienutzung und Energieerzeugung sowie zur Reduktion von grauer Energie; l. Massnahmen und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem European Energy Award (Label Energiestadt), dem Energiekonzept, dem Richtplan Energie und den Aktionsplänen zur Umsetzung der Energie- und Klimastrategie; m. Reduktion der grauen Energie; n. Vorhaben, deren Technologie bzw. Erkenntnisse der 2000-Watt-Gesellschaft dienen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.