Reglement für eine nachhaltige städtische Energie-, Luftreinhalte- und Klimapolitik (Energiereglement)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 16 Seite 11/17
Beitragshöhe 1 Die Höhe der Beiträge aus dem Fonds richtet sich nach der Art des Vorhabens und den zur Verfügung stehenden Fondsmitteln. 2 Die Ermittlung der Beiträge stützt sich auf nachvollziehbare Berechnungen. 3 Die Fondsverwaltung setzt die Berechnungseinheit pro eingesparte Energiemenge (Basisbeitragssatz) fest (Wärme und Strom). 4 Die Fondsverwaltung kann Pauschalbeiträge festlegen, wenn diese den Grundsatz wirkungsorientierter Förderung erfüllen. 5 Die Fondsverwaltung kann pro Massnahmenbereich Maximalbeiträge festlegen. 6 Bei der Festlegung der Beitragssätze und Förderbedingungen in den einzelnen Förderbereichen berücksichtigt die Fondsverwaltung Förderprogramme Dritter (Bund, Kanton, Energieversorger). 7 Die Beitragshöhe für Projekte, bei denen keine Pauschalbeiträge gewährt werden, beträgt in der Regel 30 Prozent der ausgewiesenen und nicht amortisierbaren Mehrkosten. Die Fondsverwaltung setzt die Wirtschaftlichkeitskriterien fest. 8 Bei Vorliegen besonderer Umstände können Beiträge erhöht oder gekürzt werden. 9 Die Beiträge aus dem Fonds sind mit Beiträgen von Dritten kumulierbar. Im Beitragsgesuch sind Leistungen Dritter offenzulegen. 10 Vorhaben, bei denen keine Wirtschaftlichkeitsbeurteilung vorgenommen werden kann, können vollständig aus dem Fonds finanziert werden (Öffentlichkeitsarbeit, Infoveranstaltungen, Label Energiestadt usw.).
Art. 16 Seite 11/17
Beitragshöhe 1 Die Höhe der Beiträge aus dem Fonds richtet sich nach der Art des Vorhabens und den zur Verfügung stehenden Fondsmitteln. 2 Die Ermittlung der Beiträge stützt sich auf nachvollziehbare Berechnungen. 3 Die Fondsverwaltung setzt die Berechnungseinheit pro eingesparte Energiemenge (Basisbeitragssatz) fest (Wärme und Strom). 4 Die Fondsverwaltung kann Pauschalbeiträge festlegen, wenn diese den Grundsatz wirkungsorientierter Förderung erfüllen. 5 Die Fondsverwaltung kann pro Massnahmenbereich Maximalbeiträge festlegen. 6 Bei der Festlegung der Beitragssätze und Förderbedingungen in den einzelnen Förderbereichen berücksichtigt die Fondsverwaltung Förderprogramme Dritter (Bund, Kanton, Energieversorger). 7 Die Beitragshöhe für Projekte, bei denen keine Pauschalbeiträge gewährt werden, beträgt in der Regel 30 Prozent der ausgewiesenen und nicht amortisierbaren Mehrkosten. Die Fondsverwaltung setzt die Wirtschaftlichkeitskriterien fest. 8 Bei Vorliegen besonderer Umstände können Beiträge erhöht oder gekürzt werden. 9 Die Beiträge aus dem Fonds sind mit Beiträgen von Dritten kumulierbar. Im Beitragsgesuch sind Leistungen Dritter offenzulegen. 10 Vorhaben, bei denen keine Wirtschaftlichkeitsbeurteilung vorgenommen werden kann, können vollständig aus dem Fonds finanziert werden (Öffentlichkeitsarbeit, Infoveranstaltungen, Label Energiestadt usw.).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.