Propose a change

Verordnung über die Banken und Sparkassen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 36 Erleichterungen bei Erstellung einer Konzernrechnung

(Art. 6b Abs. 2 und 3 BankG) 1 Eine Bank ist von der Erstellung einer Geldflussrechnung in der Jahresrechnung sowie des Lageberichts auf Einzelstufe befreit, sofern sie: a. eine Konzernrechnung nach den Artikeln 33–41 oder nach einem durch die FINMA anerkannten internationalen Standard erstellt und zusammen mit dem Konzernlagebericht publiziert; oder b. als gemäss Artikel 34 konsolidierte Gesellschaft einer von der FINMA beaufsichtigten Finanzgruppe angehört, die Buchstabe a erfüllt. 2 Die Befreiung nach Absatz 1 Buchstabe b gilt nicht, wenn die Beteiligungstitel der Bank kotiert sind. 3 Die FINMA legt in Ausführungsbestimmungen fest: a. auf welche Angaben in der Jahresrechnung verzichtet werden kann, wenn eine Konzernrechnung erstellt wird; b. inwieweit die Offenlegung eines Zwischenabschlusses auf Konzernstufe von der Offenlegung des Zwischenabschlusses auf Einzelstufe befreit. 4 Die Personen nach Artikel 961d Absatz 2 OR können verlangen: a. eine vollständige Jahresrechnung und einen Lagebericht; b. die Offenlegung eines Zwischenabschlusses auf Einzelstufe. SR 220

Your change, as a redline

Art. 36 Erleichterungen bei Erstellung einer Konzernrechnung

(Art. 6b Abs. 2 und 3 BankG) 1 Eine Bank ist von der Erstellung einer Geldflussrechnung in der Jahresrechnung sowie des Lageberichts auf Einzelstufe befreit, sofern sie: a. eine Konzernrechnung nach den Artikeln 33–41 oder nach einem durch die FINMA anerkannten internationalen Standard erstellt und zusammen mit dem Konzernlagebericht publiziert; oder b. als gemäss Artikel 34 konsolidierte Gesellschaft einer von der FINMA beaufsichtigten Finanzgruppe angehört, die Buchstabe a erfüllt. 2 Die Befreiung nach Absatz 1 Buchstabe b gilt nicht, wenn die Beteiligungstitel der Bank kotiert sind. 3 Die FINMA legt in Ausführungsbestimmungen fest: a. auf welche Angaben in der Jahresrechnung verzichtet werden kann, wenn eine Konzernrechnung erstellt wird; b. inwieweit die Offenlegung eines Zwischenabschlusses auf Konzernstufe von der Offenlegung des Zwischenabschlusses auf Einzelstufe befreit. 4 Die Personen nach Artikel 961d Absatz 2 OR können verlangen: a. eine vollständige Jahresrechnung und einen Lagebericht; b. die Offenlegung eines Zwischenabschlusses auf Einzelstufe. SR 220

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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