Verordnung über die Geschäftsführung der Schulkommission
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 17 Abstimmungen
1 Bei schriftlich vorliegenden Anträgen stellt der Vorsitzende / die Vorsitzende die formelle Zustimmung der Kommissionsmitglieder fest, sofern in der Diskussion nicht verschiedene Meinungen zum Ausdruck kommen oder Änderungsanträge gestellt werden. 2 Zu mündlichen Anträgen unterbreitet der Vorsitzende / die Vorsitzende zuerst die Abstimmungsfrage. Über Ordnungsanträge wird zuerst abgestimmt. 3 Stehen mehrere Anträge, die sich auf denselben Textteil beziehen oder sich gegenseitig ausschliessen einander gegenüber, werden zuerst die neu eingebrachten Anträge ausgemehrt. Der dabei obliegende Antrag wird dem ursprünglichen Antrag gegenübergestellt. Anschliessend erfolgt die Schlussabstimmung. 4 Die Mitglieder sind bei Abstimmungen zur Stimmabgabe verpflichtet. 5 Ein Geschäft gilt als beschlossen, wenn ihm die Mehrheit der anwesenden Kommissionsmitglieder zustimmt. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende / die Vorsitzende den Stichentscheid. 6 Die Schulkommission fasst ihre Beschlüsse als Kollegialbehörde. Die Mitglieder sind dem Mehrheitsbeschluss verpflichtet. 7 Sofern das von der Schulkommission beschlossene Geschäft dem Gemeinderat vorgelegt wird, kommuniziert der Schulpräsident / die Schulpräsidentin den Kommissionsentscheid. Persönlich kann er / sie im Gemeinderat eine davon abweichende Meinung vertreten. Hat der Schulpräsident, die Schulpräsidentin eine abweichende Meinung zum Kommissionsentscheid, vertritt zusätzlich ein zweites Mitglied der Schulkommission die Mehrheitsmeinung im Gemeinderat.
Art. 17 Abstimmungen
1 Bei schriftlich vorliegenden Anträgen stellt der Vorsitzende / die Vorsitzende die formelle Zustimmung der Kommissionsmitglieder fest, sofern in der Diskussion nicht verschiedene Meinungen zum Ausdruck kommen oder Änderungsanträge gestellt werden. 2 Zu mündlichen Anträgen unterbreitet der Vorsitzende / die Vorsitzende zuerst die Abstimmungsfrage. Über Ordnungsanträge wird zuerst abgestimmt. 3 Stehen mehrere Anträge, die sich auf denselben Textteil beziehen oder sich gegenseitig ausschliessen einander gegenüber, werden zuerst die neu eingebrachten Anträge ausgemehrt. Der dabei obliegende Antrag wird dem ursprünglichen Antrag gegenübergestellt. Anschliessend erfolgt die Schlussabstimmung. 4 Die Mitglieder sind bei Abstimmungen zur Stimmabgabe verpflichtet. 5 Ein Geschäft gilt als beschlossen, wenn ihm die Mehrheit der anwesenden Kommissionsmitglieder zustimmt. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende / die Vorsitzende den Stichentscheid. 6 Die Schulkommission fasst ihre Beschlüsse als Kollegialbehörde. Die Mitglieder sind dem Mehrheitsbeschluss verpflichtet. 7 Sofern das von der Schulkommission beschlossene Geschäft dem Gemeinderat vorgelegt wird, kommuniziert der Schulpräsident / die Schulpräsidentin den Kommissionsentscheid. Persönlich kann er / sie im Gemeinderat eine davon abweichende Meinung vertreten. Hat der Schulpräsident, die Schulpräsidentin eine abweichende Meinung zum Kommissionsentscheid, vertritt zusätzlich ein zweites Mitglied der Schulkommission die Mehrheitsmeinung im Gemeinderat.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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