§ 41
Zulässige Masse von Grabmälern 1 Die zulässigen Masse der Grabmäler bestimmen sich nach Anhang 1.
Basel-Stadt · 390.115 · regulation
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Zulässige Masse von Grabmälern 1 Die zulässigen Masse der Grabmäler bestimmen sich nach Anhang 1.
Portraitfotografien 1 Auf dem Friedhof am Hörnli dürfen auf Grabmälern von Erd- und Urnenreihengräbern sowie von Familiengräbern unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen Portraitfotografien angebracht werden. Auf dem Wolfgottesacker ist das Anbringen von Fotografien nicht zulässig. 2 Pro bestattete bzw. beigesetzte Person ist nur eine Fotografie zulässig. Anstelle zweier Einzelportraits darf auch ein Paarportrait angebracht werden. 3 Es sind Fotokeramiken zu verwenden, die in das Grabmal eingelassen und verklebt werden. Die Maximalmasse einer Fotokeramik betragen bei Einzelportraits 8 cm mal 6 cm, bei Paarportraits 12 cm mal 9 cm. 4 Die Portraitfotografien sind in schwarz/weiss oder sepia sowie ohne Umrandung auszuführen. 5 Die Fotokeramik darf rund, oval oder rechteckig sein und muss sich in die Grabmalgestaltung einfü - gen.
Name der Erstellerin oder des Erstellers des Grabmals 1 Die Angabe der Erstellerin oder des Erstellers auf einem Grabmal im Sinn von § 13 Abs. 5 GrabmV darf folgende Informationen enthalten: a) Vorname und Name der natürlichen Person oder Name der Unternehmung, die das Grabmal hergestellt hat; b) Wohnort der natürlichen Person oder Sitz der Unternehmung, die das Grabmal hergestellt hat. 2 Die Angaben gemäss Abs. 1 dürfen nicht auf der Frontseite des Grabmals und nur möglichst bodennah angebracht werden. 3 Die Namensangabe darf eine Fläche von höchstens 3 cm mal 9 cm belegen, auch wenn dafür eine Plakette angebracht wird.
Nachschriften 1 Das Anbringen von Plaketten auf dem bestehenden Grabmal anstelle von Nachschriften ist nicht zulässig. 2 Eine zusätzliche Liegeplatte gemäss § 14 Abs. 2 GrabmV muss mit dem bestehenden Grabmal ein harmonisches Gesamtbild ergeben. Die Schriftgrösse auf der zusätzlichen Liegeplatte darf dafür von derjenigen auf dem bestehenden Grabmal abweichen. 3 Ist das Material des bestehenden Grabmals nicht mehr erhältlich, ist für eine zusätzliche Liegeplatte ein Ersatzmaterial zu wählen, das in Farbe und Textur möglichst ähnlich ist.
Fundament 1 Die Oberfläche des Fundaments des Grabmals muss 10 cm unter Terrain liegen. 2 Hohe Grabmäler mit kleinen Standflächen müssen mit Dübeln mit dem Fundament verbunden wer - den, um die Standfestigkeit zu gewährleisten.
Standfestigkeit 1 Wenn einem Grabmal die nötige Standfestigkeit fehlt und die Eigentümerschaft nicht von sich aus umgehend für Abhilfe sorgt, kann die Stadtgärtnerei das Grabmal sichern und vorsorglich ablegen. Dieses Reglement ist zu publizieren; es bedarf der Genehmigung durch das Bau- und Verkehrsdepartement und tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft. Vom Bau- und Verkehrsdepartement genehmigt am: 31. März 2023 Die Vorsteherin: Esther Keller Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 31.03.2023 17.04.2023 Erlass Erstfassung KB 12.04.2023 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 31.03.2023 17.04.2023 Erstfassung KB 12.04.2023 Ausführungsbestimmungen Bestattung Anhang 833.110 Anhang: Zulässige Masse von Grabmälern (§ 41) 1. Erd- und Urnenreihengräber1 Stehend Max. Höhe 120 cm Min. Höhe 60 cm Max. Breite 50 cm Min. Breite 25 cm Min. Dicke 12 cm Max. Ansichtsfläche 0.450 m2 Max. Kubatur 0.075 m3 Höhe x Breite = Ansichtsfläche = max. 0.450 m2 Höhe x Breite x Dicke = Kubatur = max. 0.075 m3 Liegend Max. Länge 80 cm Max. Breite 50 cm Min. Dicke 8 cm Max. Aufsichtsfläche 0.400 m2 Max. Kubatur 0.068 m3 Länge x Breite = Aufsichtsfläche = max. 0.400 m2 Länge x Breite x Dicke = Kubatur = max. 0.068 m3 1 zurzeit aktuelle Abteilungen: 1 B + 10 a Ausführungsbestimmungen Bestattung Anhang 833.110 2. Wiesengräber2 Stehend Max. Höhe 43 cm Min. Höhe 20 cm Max. Breite 43 cm Min. Dicke 43 cm Max. Ansichtsfläche 0.185 m2 Max. Kubatur 0.080 m3 Höhe x Breite = Ansichtsfläche = max. 0.185 m2 Höhe x Breite x Dicke = Kubatur = max. 0.080 m3 Liegend Max. Länge 43 cm Max Breite 43 cm Empfohlene Dicke 8 - 10 cm Max. Aufsichtsfläche 0.185 m2 Max. Kubatur 0.018 m3 Länge x Breite = Aufsichtsfläche = max. 0.185 m2 Länge x Breite x Dicke = Kubatur = max. 0.018 m3 2 zurzeit aktuelle Abteilungen: 12 a-g Ausführungsbestimmungen Bestattung Anhang 833.110 3. Kindergräber3 Stehend Max. Höhe 80 cm Min. Höhe 50 cm Max. Breite 35 cm Min. Breite 20 cm Mindestdicke 12 cm Max. Ansichtsfläche 0.28 m2 Max. Kubatur 0.05 m3 Höhe x Breite = Ansichtsfläche = max. 0.2845 m2 Höhe x Breite x Dicke = Kubatur = max. 0.05 m3 Liegend Max. Länge 45 cm Max. Breite 35 cm Empfohlene Dicke 8 - 10 cm Max. Aufsichtsfläche 0.158 m2 Max. Kubatur 0.016 m3 Länge x Breite = Aufsichtsfläche = max. 0.158 m2 Länge x Breite x Dicke = Kubatur = max. 0.016 m3 3 zurzeit aktuelle Abteilungen: 10 K Ausführungsbestimmungen Bestattung Anhang 833.110 4. Grabfelder für muslimische und alevitische Verstorbene4 4.1. Bei einem Grabstein Stehend Max. Höhe 120 cm Min. Höhe 60 cm Max. Breite 50 cm Min. Breite 25 cm Mindestdicke 12 cm Max. Ansichtsfläche 0.450 m2 Max. Kubatur 0.075 m3 Höhe x Breite = Ansichtsfläche = max. 0.450 m2 Höhe x Breite x Dicke = Kubatur = max. 0.075 m3 Liegend Max. Länge 80 cm Max. Breite 50 cm Mindestdicke 8 cm Max. Aufsichtsfläche 0.400 m2 Max. Kubatur 0.068 m3 Länge x Breite = Aufsichtsfläche = max. 0.400 m2 Länge x Breite x Dicke = Kubatur = max. 0.068 m3 Bei 80 cm Länge ist keine Anpflanzung mehr möglich. 4 zurzeit aktuelle Abteilungen: 4 C/D Ausführungsbestimmungen Bestattung Anhang 833.110 4.2. Bei zwei stehenden Grabsteinen Kopfgrabstein (grösser) Max. Höhe 70 cm Max. Breite 35 cm Max. Dicke 15 cm Min. Dicke 8 cm Max. Ansichtsfläche 0.245 m2 Max. Kubatur 0.037 m3 Höhe x Breite = Ansichtsfläche = max. 0.245 m2 Höhe x Breite x Dicke = Kubatur = max. 0.037 m3 Fussgrabstein (kleiner) Max. Höhe 50 cm Max. Breite 25 cm Max. Dicke 15 cm Min. Dicke 8 cm Max. Ansichtsfläche 0.125 m2 Max. Kubatur 0.019 m3 Höhe x Breite = Ansichtsfläche = max. 0.125 m2 Höhe x Breite x Dicke = Kubatur = max. 0.019 m3 Familiengräber Friedhof Hörnli Art des Grabmals und erlaubte Masse sind jeweils der Graburkunde zu entnehmen. Familiengräber Wolfgottesacker Grabmäler auf dem Wolfgottesacker müssen sich in Form und Grösse harmonisch in die Grabreihe einfügen.