Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 13 Ausnahmebewilligung für Sonntagsarbeit
(Art. 19 Abs. 4 und 31 Abs. 4 ArG) 1 Die Beschäftigung Jugendlicher ab 16 Jahren an Sonntagen kann bewilligt werden, sofern: a. die Beschäftigung am Sonntag unentbehrlich ist, um:1. die Ziele einer beruflichen Grundbildung zu erreichen, oder 2. eine Betriebsstörung infolge höherer Gewalt zu beheben; b. die Arbeit unter der Aufsicht einer erwachsenen und qualifizierten Person ausgeführt wird; und c. die Beschäftigung am Sonntag den Besuch der Berufsfachschule nicht beeinträchtigt. 2 Die Beschäftigung Jugendlicher ab 16 Jahren an Sonntagen kann in einer der vom WBF nach Artikel 14 festgelegten Branchen und im dort zugelassenen Umfang auch ausserhalb der beruflichen Grundbildung bewilligt werden. 3 Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit kann die Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern in einer der vom WBF nach Artikel 14 Buchstabe a festgelegten Branchen jeden zweiten Sonntag bewilligt werden. 4 Dauernde oder regelmässig wiederkehrende Sonntagsarbeit wird vom SECO, vorübergehende Sonntagsarbeit bis zu sechs Sonntagen pro Kalenderjahr von der kantonalen Behörde bewilligt.
Art. 13 Ausnahmebewilligung für Sonntagsarbeit
(Art. 19 Abs. 4 und 31 Abs. 4 ArG) 1 Die Beschäftigung Jugendlicher ab 16 Jahren an Sonntagen kann bewilligt werden, sofern: a. die Beschäftigung am Sonntag unentbehrlich ist, um:1. die Ziele einer beruflichen Grundbildung zu erreichen, oder 2. eine Betriebsstörung infolge höherer Gewalt zu beheben; b. die Arbeit unter der Aufsicht einer erwachsenen und qualifizierten Person ausgeführt wird; und c. die Beschäftigung am Sonntag den Besuch der Berufsfachschule nicht beeinträchtigt. 2 Die Beschäftigung Jugendlicher ab 16 Jahren an Sonntagen kann in einer der vom WBF nach Artikel 14 festgelegten Branchen und im dort zugelassenen Umfang auch ausserhalb der beruflichen Grundbildung bewilligt werden. 3 Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit kann die Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern in einer der vom WBF nach Artikel 14 Buchstabe a festgelegten Branchen jeden zweiten Sonntag bewilligt werden. 4 Dauernde oder regelmässig wiederkehrende Sonntagsarbeit wird vom SECO, vorübergehende Sonntagsarbeit bis zu sechs Sonntagen pro Kalenderjahr von der kantonalen Behörde bewilligt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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