Propose a change

Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Schiffahrt auf dem Untersee und dem Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 11

(1) Jeder Vertragsstaat vollzieht diesen Vertrag und die nach Artikel 6 geltenden Vorschriften auf seinem Hoheitsgebiet. (2) Unbeschadet des Absatzes 1 sind die Organe eines Vertragsstaates auf den Teilen der Rheinstrecken zwischen Konstanz und Schaffhausen, die Grenzgewässer sind, auch im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates zur Feststellung des Sachverhaltes und zur Vornahme unaufschiebbarer sonstiger Massnahmen berechtigt, wenn sie, insbesondere im Zusammenhang mit einem Unfall, Vorgänge wahrnehmen, die den dringenden Verdacht einer schweren Zuwiderhandlung gegen Schifffahrtsvorschriften begründen, oder ein an einer solchen Zuwiderhandlung beteiligtes Fahrzeug verfolgen. Die Festnahme von Personen ist nicht zulässig. (3) Zu Massnahmen im Sinne des Absatzes 2 sind die Organe eines Vertragsstaates auch auf dem Untersee berechtigt, wenn sie im Rahmen eines Ersuchens des anderen Vertragsstaates auf dessen Hoheitsgebiet, insbesondere zur Verkehrsregelung oder aus Anlass besonderer Veranstaltungen, eingesetzt sind.

Your change, as a redline

Art. 11

(1) Jeder Vertragsstaat vollzieht diesen Vertrag und die nach Artikel 6 geltenden Vorschriften auf seinem Hoheitsgebiet. (2) Unbeschadet des Absatzes 1 sind die Organe eines Vertragsstaates auf den Teilen der Rheinstrecken zwischen Konstanz und Schaffhausen, die Grenzgewässer sind, auch im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates zur Feststellung des Sachverhaltes und zur Vornahme unaufschiebbarer sonstiger Massnahmen berechtigt, wenn sie, insbesondere im Zusammenhang mit einem Unfall, Vorgänge wahrnehmen, die den dringenden Verdacht einer schweren Zuwiderhandlung gegen Schifffahrtsvorschriften begründen, oder ein an einer solchen Zuwiderhandlung beteiligtes Fahrzeug verfolgen. Die Festnahme von Personen ist nicht zulässig. (3) Zu Massnahmen im Sinne des Absatzes 2 sind die Organe eines Vertragsstaates auch auf dem Untersee berechtigt, wenn sie im Rahmen eines Ersuchens des anderen Vertragsstaates auf dessen Hoheitsgebiet, insbesondere zur Verkehrsregelung oder aus Anlass besonderer Veranstaltungen, eingesetzt sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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