Propose a change

Reglement über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 11 Auslagen der Vertretung

1 Die Spesen werden aufgrund der tatsächlichen Kosten ausbezahlt. Dabei werden höchstens vergütet: a. für Reisen: die Kosten für die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel in der ersten Klasse; b. für Flugreisen aus dem Ausland: ein kostengünstiges Arrangement der Economy-Klasse; c. für Mittag- und Nachtessen: je 25 Franken; d. für Übernachtungen einschliesslich Frühstück: 170 Franken pro Nacht. 2 Anstelle der Bahnkosten kann ausnahmsweise, insbesondere bei erheblicher Zeitersparnis, für die Benutzung des privaten Motorfahrzeuges eine Entschädigung ausgerichtet werden. Der Kilometeransatz richtet sich nach Artikel 46 der Verordnung des EFD vom 6. Dezember 2001 zur Bundespersonalverordnung. 3 Anstelle der tatsächlichen Kosten nach den Absätzen 1 und 2 kann ein angemessener Pauschalbetrag vergütet werden, wenn besondere Verhältnisse es rechtfertigen. 4 Für Kopien können 50 Rappen pro Seite berechnet werden. Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des BVGer vom 20. Aug. 2009, in Kraft seit 1. April 2010 (AS 2010 945). SR 172.220.111.31

Your change, as a redline

Art. 11 Auslagen der Vertretung

1 Die Spesen werden aufgrund der tatsächlichen Kosten ausbezahlt. Dabei werden höchstens vergütet: a. für Reisen: die Kosten für die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel in der ersten Klasse; b. für Flugreisen aus dem Ausland: ein kostengünstiges Arrangement der Economy-Klasse; c. für Mittag- und Nachtessen: je 25 Franken; d. für Übernachtungen einschliesslich Frühstück: 170 Franken pro Nacht. 2 Anstelle der Bahnkosten kann ausnahmsweise, insbesondere bei erheblicher Zeitersparnis, für die Benutzung des privaten Motorfahrzeuges eine Entschädigung ausgerichtet werden. Der Kilometeransatz richtet sich nach Artikel 46 der Verordnung des EFD vom 6. Dezember 2001 zur Bundespersonalverordnung. 3 Anstelle der tatsächlichen Kosten nach den Absätzen 1 und 2 kann ein angemessener Pauschalbetrag vergütet werden, wenn besondere Verhältnisse es rechtfertigen. 4 Für Kopien können 50 Rappen pro Seite berechnet werden. Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des BVGer vom 20. Aug. 2009, in Kraft seit 1. April 2010 (AS 2010 945). SR 172.220.111.31

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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