Verordnung über die Kostenbeteiligung Schulzahnpflege Stadt Luzern
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2
Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung Für einen Anspruch auf Kostenbeteiligung der Stadt sind kumulativ folgende Voraussetzungen zu erfüllen: a. Die Behandlung erfolgt durch die Schulzahnärztin oder den Schulzahnarzt, die oder der bereits den Untersuch im Rahmen der Reihenuntersuche durchgeführt hat; gleichgestellt sind von einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt durchgeführte Behandlungen, die mit wirtschaftlicher Sozialhilfe erfolgten, rückwirkend aber durch diese nicht übernommen werden. b. Die Behandlung erfolgt wirtschaftlich, einfach und zweckmässig; c. Die Behandlung erfolgt für einen Zahnschaden, der nicht durch eine offensichtliche, schwere Vernachlässigung der Zahnhygiene entstanden ist; d. Die Behandlungskosten sind nicht vollständig durch andere Versicherungsleistungen (Krankenkasse, Unfallversicherung usw.) gedeckt; e. Das steuerbare Einkommen (inkl. 20 % des steuerbaren Vermögens) übersteigt Fr. 50‘000.– nicht. Steuerbares Vermögen unter Fr. 35’000.– wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Art. 2
Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung Für einen Anspruch auf Kostenbeteiligung der Stadt sind kumulativ folgende Voraussetzungen zu erfüllen: a. Die Behandlung erfolgt durch die Schulzahnärztin oder den Schulzahnarzt, die oder der bereits den Untersuch im Rahmen der Reihenuntersuche durchgeführt hat; gleichgestellt sind von einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt durchgeführte Behandlungen, die mit wirtschaftlicher Sozialhilfe erfolgten, rückwirkend aber durch diese nicht übernommen werden. b. Die Behandlung erfolgt wirtschaftlich, einfach und zweckmässig; c. Die Behandlung erfolgt für einen Zahnschaden, der nicht durch eine offensichtliche, schwere Vernachlässigung der Zahnhygiene entstanden ist; d. Die Behandlungskosten sind nicht vollständig durch andere Versicherungsleistungen (Krankenkasse, Unfallversicherung usw.) gedeckt; e. Das steuerbare Einkommen (inkl. 20 % des steuerbaren Vermögens) übersteigt Fr. 50‘000.– nicht. Steuerbares Vermögen unter Fr. 35’000.– wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.