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Atomenergie - Zusammenarbeit bei friedlicher Verwendung - Beendigung (USA)

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Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt, https://www.ris.bka.gv.at (CC BY 4.0)

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Contents: 2 provisions
  1. Langtitel
  2. Art. 1

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2 provisions

Langtitel

Notenwechsel betreffend Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der friedlichen Verwendung der Atomenergie StF: BGBl. III Nr. 126/1997 Der Notenwechsel ist mit 25. Juni 1997 in Kraft getreten.

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Art. 1

(Übersetzung) Nr. 93 Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika begrüßt das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und hat die Ehre sich auf das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der friedlichen Verwendung der Atomenergie, abgeschlossen am 11. Juli 1969 in Washington, *1) und auf das Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika, abgeschlosssen (Anm.: richtig: abgeschlossen) am 7. November 1995 und am 29. März 1996 in Brüssel, zu beziehen. Die Botschaft beehrt sich weiters das Bundesministerium zu informieren, daß die Vereinigten Staaten das Abkommen zwischen den USA und Österreich, gemäß den Bedingungen von Artikel 19.2 des Abkommens zwischen den USA und EURATOM - bei Inkrafttreten des letzteren Abkommens - 12. April 1996 - als beendet betrachten, und daß die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen den Vereinigten Staaten und Österreich seit diesem Zeitpunkt vom Abkommen zwischen den USA und EURATOM geregelt wird. Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benützt diese Gelegenheit, dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern. Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Wien, am 13. Juni 1997 (Übersetzung) GZ 2.4.1300/6 - III.2/97 Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Verbalnote Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten begrüßt die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika und beehrt sich, den Empfang der Verbalnote Zl. 93 vom 13. Juni 1997 zu bestätigen, die wie folgt lautet: „Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika begrüßt das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und hat die Ehre .. (es folgt der weitere Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche) ... Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Wien, am 13. Juni 1997“ Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten beehrt sich der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika mitzuteilen, daß das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der obzitierten Verbalnote zustimmt. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern. An die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Boltzmanngasse 14/3 1090 Wien --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 85/1970 idF BGBl. Nr. 708/1974

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