Richtlinien Beiträge der Turn- und Sportkommission an Sportvereine
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2 Infrastruktur- und Unterhaltsbeiträge
1 Grundsätzlich sind Infrastruktur- und Unterhaltskosten von nicht gemeindlichen Anlagen und Anlageteilen von den Vereinen selbst zu tragen. 2 Bei gemeindeeigenen Sportanlagen kann der Gemeinderat separate Leistungsvereinbarungen mit den betreffenden Vereinen abschliessen. Die Vereine haben dabei einen eigenen Anteil dazu beizutragen. 3 In besonderen Fällen von nicht gemeindlichen Anlagen und Anlageteilen, z.B. wenn temporär oder dauerhaft keine entsprechende Anlage in der Gemeinde zur Verfügung steht, kann der Gemeinderat Beiträge an die Infrastruktur- und Unterhaltskosten ausrichten. 4 Die Leistungsvereinbarungen der betreffenden Vereine mit der Gemeinde Baar liegen der Turn- und Sportkommission vor. Sie werden von ihr im Sinne einer Gleichbehandlung aller Vereine für die Ausrichtung von Beiträgen an die Infrastruktur- und Unterhaltskosten überprüft und die Zahlungen bestätigt bzw. veranlasst. 5 Dementsprechend werden dieselben Kriterien auch auf die Beitragseingaben der Vereine ohne Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Baar angewandt, was eine ausgewogene Vorgehensweise gewährleistet. Dabei sind alle Kosten seitens Vereine immer auszuweisen.
Art. 2 Infrastruktur- und Unterhaltsbeiträge
1 Grundsätzlich sind Infrastruktur- und Unterhaltskosten von nicht gemeindlichen Anlagen und Anlageteilen von den Vereinen selbst zu tragen. 2 Bei gemeindeeigenen Sportanlagen kann der Gemeinderat separate Leistungsvereinbarungen mit den betreffenden Vereinen abschliessen. Die Vereine haben dabei einen eigenen Anteil dazu beizutragen. 3 In besonderen Fällen von nicht gemeindlichen Anlagen und Anlageteilen, z.B. wenn temporär oder dauerhaft keine entsprechende Anlage in der Gemeinde zur Verfügung steht, kann der Gemeinderat Beiträge an die Infrastruktur- und Unterhaltskosten ausrichten. 4 Die Leistungsvereinbarungen der betreffenden Vereine mit der Gemeinde Baar liegen der Turn- und Sportkommission vor. Sie werden von ihr im Sinne einer Gleichbehandlung aller Vereine für die Ausrichtung von Beiträgen an die Infrastruktur- und Unterhaltskosten überprüft und die Zahlungen bestätigt bzw. veranlasst. 5 Dementsprechend werden dieselben Kriterien auch auf die Beitragseingaben der Vereine ohne Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Baar angewandt, was eine ausgewogene Vorgehensweise gewährleistet. Dabei sind alle Kosten seitens Vereine immer auszuweisen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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