Richtlinien Beiträge der Turn- und Sportkommission an Sportvereine
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4 Organisationsbeiträge für Athletenförderung
1 Wettkampfteilnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr werden über die Jugendförderungsbeiträge entschädigt. 2 Wettkampfteilnehmer/innen ab dem vollendeten 20. Lebensjahr erhalten Beiträge für die Teilnahme an Finalturnieren oder Endrunden nationaler Meisterschaften oder Cups. Beitragsberechtigt sind Personen, die den Wettkampf in der höchsten Stärkeklasse eines nationalen Sportverbandes austragen: a) Nationale Meisterschaften (Schweizermeisterschaften pro Veranstaltung): CHF 100.00 b) Schweizer Cup (für Finalteilnahme): CHF 100.00 3 Nicht beitragsberechtigt ist die Teilnahme am regulären Meisterschaftsbetrieb oder Cuprunden eines nationalen Sportverbandes. 4 Wettkampfteilnehmer/innen ab dem vollendeten 20. Lebensjahr erhalten Beiträge für die Teilnahme internationalen Meisterschaften und Wettkämpfe. Beitragsberechtigt sind Personen, die den Wettkampf in der höchsten Stärkeklasse eines nationalen Sportverbandes austragen: a) Weltcup / WM-Läufe (pro Veranstaltung): CHF 200.00 b) Internationale Meisterschaften (Europa- oder Weltmeisterschaften pro Veranstaltung): CHF 300.00 c) Olympische Spiele: CHF 500.00
Art. 4 Organisationsbeiträge für Athletenförderung
1 Wettkampfteilnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr werden über die Jugendförderungsbeiträge entschädigt. 2 Wettkampfteilnehmer/innen ab dem vollendeten 20. Lebensjahr erhalten Beiträge für die Teilnahme an Finalturnieren oder Endrunden nationaler Meisterschaften oder Cups. Beitragsberechtigt sind Personen, die den Wettkampf in der höchsten Stärkeklasse eines nationalen Sportverbandes austragen: a) Nationale Meisterschaften (Schweizermeisterschaften pro Veranstaltung): CHF 100.00 b) Schweizer Cup (für Finalteilnahme): CHF 100.00 3 Nicht beitragsberechtigt ist die Teilnahme am regulären Meisterschaftsbetrieb oder Cuprunden eines nationalen Sportverbandes. 4 Wettkampfteilnehmer/innen ab dem vollendeten 20. Lebensjahr erhalten Beiträge für die Teilnahme internationalen Meisterschaften und Wettkämpfe. Beitragsberechtigt sind Personen, die den Wettkampf in der höchsten Stärkeklasse eines nationalen Sportverbandes austragen: a) Weltcup / WM-Läufe (pro Veranstaltung): CHF 200.00 b) Internationale Meisterschaften (Europa- oder Weltmeisterschaften pro Veranstaltung): CHF 300.00 c) Olympische Spiele: CHF 500.00
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it