Jagdpassgebühren: Reglement RiE 912.210 Reglement über die Jagdpassgebühren Vom 21. September 1993 (Stand 26. September 1993) Der Gemeinderat Riehen, gestützt auf § 12 Abs. 3 und 4 der kantonalen Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) vom 24. August 1993 1), erlässt folgendes Reglement: Für die Ausstellung eines Jagdpasses werden folgende Gebühren erhoben: 1. Jahresgebühr pro Kalenderjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr. 100.– 2. Tagesgebühr für Jagdgäste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr. 50.– Dieses Reglement ist zu publizieren. Es wird sofort wirksam. 2) 1) SG 912.210. 2) Wirksam seit 26. 9. 1993. Jagdpassgebühren: Reglement RiE 912.210 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 21.09.1993 26.09.1993 Erlass Erstfassung KB 25.09.1993 Jagdpassgebühren: Reglement RiE 912.210 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 21.09.1993 26.09.1993 Erstfassung KB 25.09.1993
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Reglement über die Jagdpassgebühren
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