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Übereinkommen Nr. 174 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Verhütung von industriellen Störfällen

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Change 1

What to do with it
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Art. 9 Anlagebezogene Vorkehrungen

Die Arbeitgeber haben für jede störfallgefährdete Anlage ein dokumentiertes System zur Abwehr von Störfallgefahren einzurichten und aufrechtzuerhalten, das Vorkehrungen enthält für: a. die Bestimmung und die Analyse von Gefahren und die Einschätzung von Risiken, einschliesslich der Berücksichtigung möglicher Wechselwirkungen zwischen Stoffen; b. technische Massnahmen, einschliesslich der Auslegung, der Sicherheitssysteme, der Ausführung, der Wahl der chemischen Stoffe, des Betriebs, der Wartung und der systematischen Inspektion der Anlage; c. organisatorische Massnahmen, einschliesslich der Ausbildung und der Unterweisung des Personals, der Bereitstellung von Ausrüstung zur Gewährleistung seiner Sicherheit, der Personalausstattung, der Arbeitszeit, der Festlegung der Verantwortlichkeiten sowie der Kontrolle fremder Auftragnehmer und vorübergehend beschäftigter Arbeitskräfte am Standort der Anlage; d. Notfallpläne und -verfahren, einschliesslich:i. der Ausarbeitung wirksamer Notfallpläne und -verfahren, einschliesslich medizinischer Notfallverfahren, die bei Störfällen oder drohenden Störfällen an Ort und Stelle anzuwenden sind, mit regelmässiger Prüfung und Beurteilung ihrer Wirksamkeit und erforderlichenfalls ihrer Überarbeitung, ii. der Weitergabe von Informationen über potentielle Störfälle und an Ort und Stelle anzuwendende Notfallpläne an die Behörden und Stellen, die für die Ausarbeitung von Notfallplänen und -verfahren zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt ausserhalb des Standorts der Anlage verantwortlich sind, iii. aller erforderlichen Beratungen mit diesen Behörden und Stellen; e. Massnahmen zur Begrenzung der Folgen eines Störfalls; f. Beratungen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie ihren Vertreterinnen und Vertretern; g. Verbesserungen des Systems, einschliesslich der Massnahmen zur Sammlung von Informationen und zur Auswertung von Störfällen und Beinahe-Störfällen; die daraus gezogenen Lehren sind mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie ihren Vertreterinnen und Vertretern zu erörtern und in Übereinstimmung mit der innerstaatlichen Gesetzgebung und Praxis aufzuzeichnen.

Your change, as a redline

Art. 9 Anlagebezogene Vorkehrungen

Die Arbeitgeber haben für jede störfallgefährdete Anlage ein dokumentiertes System zur Abwehr von Störfallgefahren einzurichten und aufrechtzuerhalten, das Vorkehrungen enthält für: a. die Bestimmung und die Analyse von Gefahren und die Einschätzung von Risiken, einschliesslich der Berücksichtigung möglicher Wechselwirkungen zwischen Stoffen; b. technische Massnahmen, einschliesslich der Auslegung, der Sicherheitssysteme, der Ausführung, der Wahl der chemischen Stoffe, des Betriebs, der Wartung und der systematischen Inspektion der Anlage; c. organisatorische Massnahmen, einschliesslich der Ausbildung und der Unterweisung des Personals, der Bereitstellung von Ausrüstung zur Gewährleistung seiner Sicherheit, der Personalausstattung, der Arbeitszeit, der Festlegung der Verantwortlichkeiten sowie der Kontrolle fremder Auftragnehmer und vorübergehend beschäftigter Arbeitskräfte am Standort der Anlage; d. Notfallpläne und -verfahren, einschliesslich:i. der Ausarbeitung wirksamer Notfallpläne und -verfahren, einschliesslich medizinischer Notfallverfahren, die bei Störfällen oder drohenden Störfällen an Ort und Stelle anzuwenden sind, mit regelmässiger Prüfung und Beurteilung ihrer Wirksamkeit und erforderlichenfalls ihrer Überarbeitung, ii. der Weitergabe von Informationen über potentielle Störfälle und an Ort und Stelle anzuwendende Notfallpläne an die Behörden und Stellen, die für die Ausarbeitung von Notfallplänen und -verfahren zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt ausserhalb des Standorts der Anlage verantwortlich sind, iii. aller erforderlichen Beratungen mit diesen Behörden und Stellen; e. Massnahmen zur Begrenzung der Folgen eines Störfalls; f. Beratungen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie ihren Vertreterinnen und Vertretern; g. Verbesserungen des Systems, einschliesslich der Massnahmen zur Sammlung von Informationen und zur Auswertung von Störfällen und Beinahe-Störfällen; die daraus gezogenen Lehren sind mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie ihren Vertreterinnen und Vertretern zu erörtern und in Übereinstimmung mit der innerstaatlichen Gesetzgebung und Praxis aufzuzeichnen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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