Propose a change

Gemeindeordnung Mauren

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 18

Aufgaben der Geschäftsprüfungskommission 1) Der Geschäftsprüfungskommission obliegt die laufende Kontrolle der Verwaltung und des Rechnungswesens der Gemeinde. Sie überprüft den Rechnungsabschluss und mindestens zweimal jährlich die finanzielle Gebarung. Sie berichtet überdies dem Gemeinderat über das Ergebnis ihrer Prüfung und stellt Antrag auf Genehmigung der Gemeinderechnung und Entlastung der Organe. 2) Die Geschäftsprüfungskommission besitzt das Recht der Akteneinsicht und der Besichtigung aller Gemeindewerke. Die Behörden der Gemeinde sowie deren Bedienstete sind der Geschäftsprüfungskommission gegenüber auskunftspflichtig. 3) Die Geschäftsprüfungskommission kann sich zur Kontrolle des Rechnungswesens der Dienste einer von der Regierung anerkannten Revisionsgesellschaft bedienen. 3 Art. 16 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2013 Nr. 330 (Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes) 4 Art. 16 Abs. 2 abgeändert durch LGBl. 2013 Nr. 330 (Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes)

Your change, as a redline

Art. 18

Aufgaben der Geschäftsprüfungskommission 1) Der Geschäftsprüfungskommission obliegt die laufende Kontrolle der Verwaltung und des Rechnungswesens der Gemeinde. Sie überprüft den Rechnungsabschluss und mindestens zweimal jährlich die finanzielle Gebarung. Sie berichtet überdies dem Gemeinderat über das Ergebnis ihrer Prüfung und stellt Antrag auf Genehmigung der Gemeinderechnung und Entlastung der Organe. 2) Die Geschäftsprüfungskommission besitzt das Recht der Akteneinsicht und der Besichtigung aller Gemeindewerke. Die Behörden der Gemeinde sowie deren Bedienstete sind der Geschäftsprüfungskommission gegenüber auskunftspflichtig. 3) Die Geschäftsprüfungskommission kann sich zur Kontrolle des Rechnungswesens der Dienste einer von der Regierung anerkannten Revisionsgesellschaft bedienen. 3 Art. 16 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2013 Nr. 330 (Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes) 4 Art. 16 Abs. 2 abgeändert durch LGBl. 2013 Nr. 330 (Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes)

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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