Gemeindeordnung Mauren
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8
Aufgaben der Gemeindeversammlung 1) Die Gemeindeversammlung hat folgende Aufgaben und Befugnisse: a) Erlass der Gemeindeordnung und der Reglemente, die Rechte und Pflichten mit Strafsanktionen begründen; b) Wahl des Gemeindevorstehers und der übrigen Mitglieder des Gemeinderates; c) Wahl der Geschäftsprüfungskommission; d) Wahl jener Kommissionen, die nach Gesetz durch die Gemeindeversammlung zu bestellen sind; e) Aufgehoben;2 f) Änderung im Bestand der Gemeinde oder deren Grenzen; g) Beschlussfassung über Referenden und Initiativen; h) Bewilligung von neuen einmaligen und jährlich wiederkehrenden Ausgaben; i) Übernahme von Bürgschaften und Gewährung von Garantien; k) Beteiligung an privaten oder gemischtwirtschaftlichen Unternehmen; l) Errichtung grösserer Gemeindeanlagen und Bauwerke. 2) Die Aufgaben gemäss Abs. 1 Bst. h, i, k und l fallen nur dann in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung, wenn die zu bewilligenden einmaligen Ausgaben 35 % der effektiven Erträgnisse übersteigen. Die Bewilligung jährlich wiederkehrender Ausgaben fällt in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung, wenn die Ausgaben 20 % der effektiven Erträgnisse übersteigen. Massgebend sind jeweils die effektiven Erträgnisse der laufenden Rechnung des Vorjahres.
Art. 8
Aufgaben der Gemeindeversammlung 1) Die Gemeindeversammlung hat folgende Aufgaben und Befugnisse: a) Erlass der Gemeindeordnung und der Reglemente, die Rechte und Pflichten mit Strafsanktionen begründen; b) Wahl des Gemeindevorstehers und der übrigen Mitglieder des Gemeinderates; c) Wahl der Geschäftsprüfungskommission; d) Wahl jener Kommissionen, die nach Gesetz durch die Gemeindeversammlung zu bestellen sind; e) Aufgehoben;2 f) Änderung im Bestand der Gemeinde oder deren Grenzen; g) Beschlussfassung über Referenden und Initiativen; h) Bewilligung von neuen einmaligen und jährlich wiederkehrenden Ausgaben; i) Übernahme von Bürgschaften und Gewährung von Garantien; k) Beteiligung an privaten oder gemischtwirtschaftlichen Unternehmen; l) Errichtung grösserer Gemeindeanlagen und Bauwerke. 2) Die Aufgaben gemäss Abs. 1 Bst. h, i, k und l fallen nur dann in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung, wenn die zu bewilligenden einmaligen Ausgaben 35 % der effektiven Erträgnisse übersteigen. Die Bewilligung jährlich wiederkehrender Ausgaben fällt in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung, wenn die Ausgaben 20 % der effektiven Erträgnisse übersteigen. Massgebend sind jeweils die effektiven Erträgnisse der laufenden Rechnung des Vorjahres.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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