Reglement für den Ausländerinnen- und Ausländerbeirat der Stadt Zürich Stadtratsbeschluss
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4
1 Der Beirat trifft sich einmal jährlich mit dem Stadtrat und Vertretungen der Stadtverwaltung zu einem Informations- und Arbeitstreffen. 2 Der Beirat pflegt aktiv Kontakte zur ausländischen Bevölkerung und deren Organisationen und informiert den Stadtrat und/oder die Stadtverwaltung über für diese wichtige Entwicklungen und Problemstellungen. 3 Der Beirat nimmt auf Anfrage des Stadtrats und/oder der Stadtverwaltung hin Stellung zu integrationsrelevanten städtischen Vorhaben und Geschäften. 4 Der Beirat kann zu integrationsrelevanten Themen Projekte, Initiativen und Regelungsänderungen anregen und dem Stadtrat via Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident entsprechende Vorschläge unterbreiten. Name und rechtliche Bestimmung Gegenstand Ziele Aufgaben und Kompetenzen 2Reglement für den Ausländerinnen- und Ausländerbeirat der Stadt Zürich172.180 5 Der Beirat kann Politik und Verwaltung bei der Planung und Realisation integrationsbezogener Aktivitäten beraten sowie auf Anfrage hin einzelne Mitglieder in städtische oder verwaltungsexterne Gremien delegieren. 6 Der Beirat kann bei Bedarf Vertretungen der Verwaltung an Sitzungen und Veranstaltungen einladen, um sich über städtische Aktivitäten zu informieren oder sich darüber auszutauschen. 7 Der Beirat kann sich bei gegebenem thematischen Bezug zu seinen Zielen und Aufgaben mit anderen Gremien austauschen, sich an Diskussionen beteiligen sowie in Rücksprache mit der Stadtpräsidentin oder dem Stadtpräsident selbständig Medien kontaktieren bzw. Öffentlichkeitsarbeit betreiben. 8 Der Beirat nimmt Anliegen von nicht im Beirat vertretenen Ausländerinnen oder Ausländern entgegen und entscheidet über deren weitere Bearbeitung. 9 Der Beirat informiert in geeigneter Form über seine Tätigkeiten.
Art. 4
1 Der Beirat trifft sich einmal jährlich mit dem Stadtrat und Vertretungen der Stadtverwaltung zu einem Informations- und Arbeitstreffen. 2 Der Beirat pflegt aktiv Kontakte zur ausländischen Bevölkerung und deren Organisationen und informiert den Stadtrat und/oder die Stadtverwaltung über für diese wichtige Entwicklungen und Problemstellungen. 3 Der Beirat nimmt auf Anfrage des Stadtrats und/oder der Stadtverwaltung hin Stellung zu integrationsrelevanten städtischen Vorhaben und Geschäften. 4 Der Beirat kann zu integrationsrelevanten Themen Projekte, Initiativen und Regelungsänderungen anregen und dem Stadtrat via Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident entsprechende Vorschläge unterbreiten. Name und rechtliche Bestimmung Gegenstand Ziele Aufgaben und Kompetenzen 2Reglement für den Ausländerinnen- und Ausländerbeirat der Stadt Zürich172.180 5 Der Beirat kann Politik und Verwaltung bei der Planung und Realisation integrationsbezogener Aktivitäten beraten sowie auf Anfrage hin einzelne Mitglieder in städtische oder verwaltungsexterne Gremien delegieren. 6 Der Beirat kann bei Bedarf Vertretungen der Verwaltung an Sitzungen und Veranstaltungen einladen, um sich über städtische Aktivitäten zu informieren oder sich darüber auszutauschen. 7 Der Beirat kann sich bei gegebenem thematischen Bezug zu seinen Zielen und Aufgaben mit anderen Gremien austauschen, sich an Diskussionen beteiligen sowie in Rücksprache mit der Stadtpräsidentin oder dem Stadtpräsident selbständig Medien kontaktieren bzw. Öffentlichkeitsarbeit betreiben. 8 Der Beirat nimmt Anliegen von nicht im Beirat vertretenen Ausländerinnen oder Ausländern entgegen und entscheidet über deren weitere Bearbeitung. 9 Der Beirat informiert in geeigneter Form über seine Tätigkeiten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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