Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 1
1. Andere steuerbare Werte (Art. 8 Abs. 1 lit. a, lit. abis und lit. f StG7)) * 1 Natürliche Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind kraft wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie: * a) * im Kanton eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben; 1) SR 642.11 2) SR 642.14 3) SR 642.21 4) SR 672.201 5) SR 672.933.61 6) BR 110.100 7) BR 720.000 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses b) * eine unselbständige Erwerbstätigkeit für einen Arbeitgeber mit Sitz, tatsächlicher Verwaltung oder Betriebsstätte im Kanton ausüben und der Schweiz nach dem anwendbaren internationalen Abkommen im Steuerbereich mit dem jeweiligen Nachbarstaat ein Besteuerungsrecht betreffend die im Ausland ausgeübte Erwerbstätigkeit eingeräumt wird; c) * für Arbeit im internationalen Verkehr an Bord eines Schiffs oder eines Luftfahrzeugs oder bei einem Transport auf der Strasse Lohn oder andere Vergütungen von einem Arbeitgeber mit Sitz, tatsächlicher Verwaltung oder Betriebsstätte im Kanton erhalten; davon ausgenommen bleibt die Besteuerung von Seeleuten für die Erwerbstätigkeit an Bord eines von einem solchen Arbeitgeber unter Schweizer Flagge betriebenen Seeschiffs. Art. 1a * … Art. 1b * 2. Steuerfaktoren des Kindes (Art. 10 Abs. 6 StG) 1 Bei getrennt besteuerten Pflichtigen mit gemeinsamer elterlicher Sorge werden die Steuerfaktoren des Kindes im Sinne von Artikel 10 Absatz 5 StG dem Elternteil zugerechnet, welchem die Entlastung gemäss Artikel 39 Absatz 3 StG gewährt wird.
Art. 1
1. Andere steuerbare Werte (Art. 8 Abs. 1 lit. a, lit. abis und lit. f StG7)) * 1 Natürliche Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind kraft wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie: * a) * im Kanton eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben; 1) SR 642.11 2) SR 642.14 3) SR 642.21 4) SR 672.201 5) SR 672.933.61 6) BR 110.100 7) BR 720.000 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses b) * eine unselbständige Erwerbstätigkeit für einen Arbeitgeber mit Sitz, tatsächlicher Verwaltung oder Betriebsstätte im Kanton ausüben und der Schweiz nach dem anwendbaren internationalen Abkommen im Steuerbereich mit dem jeweiligen Nachbarstaat ein Besteuerungsrecht betreffend die im Ausland ausgeübte Erwerbstätigkeit eingeräumt wird; c) * für Arbeit im internationalen Verkehr an Bord eines Schiffs oder eines Luftfahrzeugs oder bei einem Transport auf der Strasse Lohn oder andere Vergütungen von einem Arbeitgeber mit Sitz, tatsächlicher Verwaltung oder Betriebsstätte im Kanton erhalten; davon ausgenommen bleibt die Besteuerung von Seeleuten für die Erwerbstätigkeit an Bord eines von einem solchen Arbeitgeber unter Schweizer Flagge betriebenen Seeschiffs. Art. 1a * … Art. 1b * 2. Steuerfaktoren des Kindes (Art. 10 Abs. 6 StG) 1 Bei getrennt besteuerten Pflichtigen mit gemeinsamer elterlicher Sorge werden die Steuerfaktoren des Kindes im Sinne von Artikel 10 Absatz 5 StG dem Elternteil zugerechnet, welchem die Entlastung gemäss Artikel 39 Absatz 3 StG gewährt wird.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it