Propose a change

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10

Die Aufnahme in die schweizerische Krankenversicherung wird wie folgt erleichtert: a. Verlegt eine Person ihren Wohnort von Finnland nach der Schweiz und scheidet sie aus der finnischen gesetzlichen Krankenversicherung aus, so wird sie ungeachtet ihres Alters in eine der anerkannten Krankenkassen, die von der schweizerischen zuständigen Behörde bezeichnet werden, aufgenommen und für Krankenpflege und Krankengeld versichert, sofern sie– die übrigen statutarischen Aufnahmebedingungen erfüllt, – sich innerhalb von drei Monaten seit ihrem Ausscheiden aus der finnischen Versicherung um die Aufnahme bewirbt und – nicht ausschliesslich zu Kur‑ und Heilzwecken übersiedelt. b. Das Recht zur Aufnahme in eine anerkannte Krankenkasse steht bezüglich der Krankenpflegeversicherung der Ehefrau und den Kindern unter zwanzig Jahren der genannten Person zu, wenn sie die vorerwähnten Bedingungen erfüllen. c. Für den Erwerb des Leistungsanspruchs gemäss den Statuten der Krankenkasse werden die in der finnischen gesetzlichen Krankenversicherung zurückgelegten Versicherungszeiten berücksichtigt, bezüglich der Leistungen im Falle von Mutterschaft jedoch nur, wenn die Versicherte seit drei Monaten einer schweizerischen Krankenkasse angehört.

Your change, as a redline

Art. 10

Die Aufnahme in die schweizerische Krankenversicherung wird wie folgt erleichtert: a. Verlegt eine Person ihren Wohnort von Finnland nach der Schweiz und scheidet sie aus der finnischen gesetzlichen Krankenversicherung aus, so wird sie ungeachtet ihres Alters in eine der anerkannten Krankenkassen, die von der schweizerischen zuständigen Behörde bezeichnet werden, aufgenommen und für Krankenpflege und Krankengeld versichert, sofern sie– die übrigen statutarischen Aufnahmebedingungen erfüllt, – sich innerhalb von drei Monaten seit ihrem Ausscheiden aus der finnischen Versicherung um die Aufnahme bewirbt und – nicht ausschliesslich zu Kur‑ und Heilzwecken übersiedelt. b. Das Recht zur Aufnahme in eine anerkannte Krankenkasse steht bezüglich der Krankenpflegeversicherung der Ehefrau und den Kindern unter zwanzig Jahren der genannten Person zu, wenn sie die vorerwähnten Bedingungen erfüllen. c. Für den Erwerb des Leistungsanspruchs gemäss den Statuten der Krankenkasse werden die in der finnischen gesetzlichen Krankenversicherung zurückgelegten Versicherungszeiten berücksichtigt, bezüglich der Leistungen im Falle von Mutterschaft jedoch nur, wenn die Versicherte seit drei Monaten einer schweizerischen Krankenkasse angehört.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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