Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 29
(1) Hat eine Person, der nach der Gesetzgebung des einen Vertragsstaates Leistungen für einen Schaden zustehen, der im Gebiet des anderen Vertragsstaates einge-treten ist, nach dessen Gesetzgebung gegen einen Dritten Anspruch auf Ersatz des Schadens, so geht der Ersatzanspruch auf den leistungspflichtigen Träger des ersten Vertragsstaates nach der für ihn geltenden Gesetzgebung über; der zweite Vertragsstaat erkennt diesen Übergang an. Voraussetzung ist, dass auch die für den gleichen Versicherungszweig geltende Gesetzgebung des zweiten Vertragsstaates den Übergang des Ersatzanspruchs vorsieht. (2) Haben Träger beider Vertragsstaaten in Anwendung des Absatzes 1 wegen Leistungen auf Grund desselben Schadensfalles Ersatzanspruch, so sind sie Gesamtgläubiger. Im Innenverhältnis sind sie anteilig im Verhältnis der von ihnen zu erbringenden Leistungen ausgleichspflichtig.
Art. 29
(1) Hat eine Person, der nach der Gesetzgebung des einen Vertragsstaates Leistungen für einen Schaden zustehen, der im Gebiet des anderen Vertragsstaates einge-treten ist, nach dessen Gesetzgebung gegen einen Dritten Anspruch auf Ersatz des Schadens, so geht der Ersatzanspruch auf den leistungspflichtigen Träger des ersten Vertragsstaates nach der für ihn geltenden Gesetzgebung über; der zweite Vertragsstaat erkennt diesen Übergang an. Voraussetzung ist, dass auch die für den gleichen Versicherungszweig geltende Gesetzgebung des zweiten Vertragsstaates den Übergang des Ersatzanspruchs vorsieht. (2) Haben Träger beider Vertragsstaaten in Anwendung des Absatzes 1 wegen Leistungen auf Grund desselben Schadensfalles Ersatzanspruch, so sind sie Gesamtgläubiger. Im Innenverhältnis sind sie anteilig im Verhältnis der von ihnen zu erbringenden Leistungen ausgleichspflichtig.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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