Propose a change

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 31

(1) Dieses Abkommen gilt auch für die vor seinem Inkrafttreten eingetretenen Versicherungsfälle. Jedoch werden Renten der schweizerischen Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle nur den Versicherten selbst oder ihren Witwen und Waisen gewährt. (2) Dieses Abkommen begründet keine Leistungsansprüche für Zeiten vor seinem Inkrafttreten. (3) Für die Feststellung eines Leistungsanspruchs nach diesem Abkommen werden auch alle Versicherungszeiten berücksichtigt, die nach der Gesetzgebung eines Vertragsstaates vor Inkrafttreten dieses Abkommens zurückgelegt worden sind. (4) Die an die Rentenversicherung des einen Vertragsstaates entrichteten Beiträge, die den Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaates und deren Hinterlassenen rückvergütet worden sind, können nicht erneut an diese Versicherung überwiesen werden. Aus diesen Beiträgen können gegenüber der genannten Versicherung keine Rechte mehr abgeleitet werden. (5) Dieses Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die durch Abfindung oder Beitragsrückvergütung abgegolten worden sind.

Your change, as a redline

Art. 31

(1) Dieses Abkommen gilt auch für die vor seinem Inkrafttreten eingetretenen Versicherungsfälle. Jedoch werden Renten der schweizerischen Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle nur den Versicherten selbst oder ihren Witwen und Waisen gewährt. (2) Dieses Abkommen begründet keine Leistungsansprüche für Zeiten vor seinem Inkrafttreten. (3) Für die Feststellung eines Leistungsanspruchs nach diesem Abkommen werden auch alle Versicherungszeiten berücksichtigt, die nach der Gesetzgebung eines Vertragsstaates vor Inkrafttreten dieses Abkommens zurückgelegt worden sind. (4) Die an die Rentenversicherung des einen Vertragsstaates entrichteten Beiträge, die den Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaates und deren Hinterlassenen rückvergütet worden sind, können nicht erneut an diese Versicherung überwiesen werden. Aus diesen Beiträgen können gegenüber der genannten Versicherung keine Rechte mehr abgeleitet werden. (5) Dieses Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die durch Abfindung oder Beitragsrückvergütung abgegolten worden sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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