Friedhofordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 19 VI Aufstellen von Grabdenkmälern
Aufstellen 1 Bis zur Aufstellung der Grabdenkmäler, längstens aber zwei Jahre, sind die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten und bei der Bestattung verwendeten einheitlichen Holzkreuze zugelassen. Nach Ablauf der zwei Jahre wird, nach vorheriger Aufforderung der Gemeinde, auf Kosten der Angehörigen ein Grabdenkmal errichtet. 2 Grabdenkmäler dürfen erst gesetzt werden, nachdem die Gemeinde die entsprechenden Fundamente erstellt hat. 8 Die Grabdenkmäler sind mittels eines Edelstahldornes mit der Grabsteinfundation zu verbinden. Die Einbindtiefe in die Grabsteinfundation und in die Grabdenkmäler hat min. 150 mm zu betragen. Schiftungen jeglicher Art sind bei der Dornlänge zu berücksichtigen. Edelstahldorn V4a (Cret-10), Durchmesser min. 20 mm, Dornlänge min. 300 mm. 4 Die Bewilligung zum Aufstellen des Grabdenkmales erteilt die Gemeindebauverwaltung zusammen mit der Stabsstelle Gemeindevorstehung. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Planvorlage den bestehenden Vorschriften entspricht. 5 Vor dem Aufstellen des Grabdenkmales ist der Friedhofsgärtner zu verständigen. 6 Die Abnahme des Grabdenkmales erfolgt unmittelbar nach der Aufstellung durch den Friedhofsgärtner. Entspricht das aufgestellte Grabdenkmal nicht der eingereichten Planvorlage, so ist es unverzüglich abzuändern.
Art. 19 VI Aufstellen von Grabdenkmälern
Aufstellen 1 Bis zur Aufstellung der Grabdenkmäler, längstens aber zwei Jahre, sind die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten und bei der Bestattung verwendeten einheitlichen Holzkreuze zugelassen. Nach Ablauf der zwei Jahre wird, nach vorheriger Aufforderung der Gemeinde, auf Kosten der Angehörigen ein Grabdenkmal errichtet. 2 Grabdenkmäler dürfen erst gesetzt werden, nachdem die Gemeinde die entsprechenden Fundamente erstellt hat. 8 Die Grabdenkmäler sind mittels eines Edelstahldornes mit der Grabsteinfundation zu verbinden. Die Einbindtiefe in die Grabsteinfundation und in die Grabdenkmäler hat min. 150 mm zu betragen. Schiftungen jeglicher Art sind bei der Dornlänge zu berücksichtigen. Edelstahldorn V4a (Cret-10), Durchmesser min. 20 mm, Dornlänge min. 300 mm. 4 Die Bewilligung zum Aufstellen des Grabdenkmales erteilt die Gemeindebauverwaltung zusammen mit der Stabsstelle Gemeindevorstehung. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Planvorlage den bestehenden Vorschriften entspricht. 5 Vor dem Aufstellen des Grabdenkmales ist der Friedhofsgärtner zu verständigen. 6 Die Abnahme des Grabdenkmales erfolgt unmittelbar nach der Aufstellung durch den Friedhofsgärtner. Entspricht das aufgestellte Grabdenkmal nicht der eingereichten Planvorlage, so ist es unverzüglich abzuändern.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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