Friedhofordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2 Art. 19. AufstelleN......ee ern 11
Instandhaltung der Grabdenkmäler............0.0 u 12 VIIl. Rechtslage... EEE EEE EEE EEE 12 IX. GräberkatasSte@r........... EEE 12 X. Schlussbestimmungen «0... EEE 12 Präambel Dieses Reglement soll Weisung und Hilfe sein, unseren Verstorbenen eine würdige, letzte Ruhestätte zu bieten, welche zum Besuch einlädt. [N Allgemeine Bestimmungen Art. 1. Rechtliche Grundlagen 4 Der Friedhof befindet sich im Eigentum der Gemeinde Balzers. Das Friedhofwesen steht nach Massgabe liechtensteinischer Gesetze und Vorschriften unter Aufsicht der Gemeinde. Der Friedhof wird von der Gemeinde unterhalten und gepflegt. Art. 2. Allgemeines 1 Der Friedhof soll ein Ort der Ruhe und Besinnlichkeit sein. Alle Handlungen gegen diese Grundsätze sind zu unterlassen. In triftigen Fällen muss auf der Gemeindeverwaltung Meldung erstattet werden. 2 Die Einhaltung dieser Friedhof-Ordnung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Friedhofkommission. S Diese Friedhof-Ordnung gilt für alle Konfessionen und Religionen. Mit der Bezeichnung "Pfarrer" in dieser Friedhof-Ordnung ist der Ortspfarrer der katholischen Pfarrei St. Nikolaus und St. Martin Balzers gemeint, der zugleich auch Vorsitzender der römisch-katholischen Pfarreistiftung St. Nikolaus ist.
Art. 2 Art. 19. AufstelleN......ee ern 11
Instandhaltung der Grabdenkmäler............0.0 u 12 VIIl. Rechtslage... EEE EEE EEE EEE 12 IX. GräberkatasSte@r........... EEE 12 X. Schlussbestimmungen «0... EEE 12 Präambel Dieses Reglement soll Weisung und Hilfe sein, unseren Verstorbenen eine würdige, letzte Ruhestätte zu bieten, welche zum Besuch einlädt. [N Allgemeine Bestimmungen Art. 1. Rechtliche Grundlagen 4 Der Friedhof befindet sich im Eigentum der Gemeinde Balzers. Das Friedhofwesen steht nach Massgabe liechtensteinischer Gesetze und Vorschriften unter Aufsicht der Gemeinde. Der Friedhof wird von der Gemeinde unterhalten und gepflegt. Art. 2. Allgemeines 1 Der Friedhof soll ein Ort der Ruhe und Besinnlichkeit sein. Alle Handlungen gegen diese Grundsätze sind zu unterlassen. In triftigen Fällen muss auf der Gemeindeverwaltung Meldung erstattet werden. 2 Die Einhaltung dieser Friedhof-Ordnung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Friedhofkommission. S Diese Friedhof-Ordnung gilt für alle Konfessionen und Religionen. Mit der Bezeichnung "Pfarrer" in dieser Friedhof-Ordnung ist der Ortspfarrer der katholischen Pfarrei St. Nikolaus und St. Martin Balzers gemeint, der zugleich auch Vorsitzender der römisch-katholischen Pfarreistiftung St. Nikolaus ist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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