Propose a change

Friedhofordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 20

Instandhaltung der Grabdenkmäler 7 Die Angehörigen sind verpflichtet, die Grabdenkmäler in würdigem Zustand zu halten. Bei mangelhafter Instandhaltung befindet die Friedhofkommission über das Vorgehen. Die Angehörigen der Bestatteten können von der Gemeindeverwaltung schriftlich aufgefordert werden, innert angegebener Frist für eine Instandstellung zu sorgen. Wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, kann die Gemeindeverwaltung die Instandstellung auf Kosten der Angehörigen ausführen lassen. 2 Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für irgendwelche Schäden, die an Grabdenkmälern durch Zerfall, Witterungseinflüsse und widerrechtliche Handlungen von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden. VI. Rechtslage Für die Regelung von Streitigkeiten, welche aus der Anwendung dieser Friedhof-Ordnung entstehen, ist zuerst die Friedhofkommission zuständig und im Beschwerdeweg der Gemeinderat. IX. Gräberkataster Das Gräberkataster wird von der Gemeindebauverwaltung geführt. Es muss die notwendigen Angaben über die Toten enthalten wie Namen, Beerdigungsdaten, Bezahlung der Gebühren, Dauer der Ansprüche und die Bezeichnung (Nummer) der Grabstätte. X. Schlussbestimmungen Diese Friedhof-Ordnung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 genehmigt und tritt ab 1. März 2021 in Kraft. Sie ersetzt die Friedhof-Ordnung vom 1. April 2012 mit allen Nachträgen. Va A). SuM Hansjörg Büchel Desiree Bürzle Gemeindevorsteher Vizevorsteherin Balzers, Februar 2021

Your change, as a redline

Art. 20

Instandhaltung der Grabdenkmäler 7 Die Angehörigen sind verpflichtet, die Grabdenkmäler in würdigem Zustand zu halten. Bei mangelhafter Instandhaltung befindet die Friedhofkommission über das Vorgehen. Die Angehörigen der Bestatteten können von der Gemeindeverwaltung schriftlich aufgefordert werden, innert angegebener Frist für eine Instandstellung zu sorgen. Wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, kann die Gemeindeverwaltung die Instandstellung auf Kosten der Angehörigen ausführen lassen. 2 Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für irgendwelche Schäden, die an Grabdenkmälern durch Zerfall, Witterungseinflüsse und widerrechtliche Handlungen von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden. VI. Rechtslage Für die Regelung von Streitigkeiten, welche aus der Anwendung dieser Friedhof-Ordnung entstehen, ist zuerst die Friedhofkommission zuständig und im Beschwerdeweg der Gemeinderat. IX. Gräberkataster Das Gräberkataster wird von der Gemeindebauverwaltung geführt. Es muss die notwendigen Angaben über die Toten enthalten wie Namen, Beerdigungsdaten, Bezahlung der Gebühren, Dauer der Ansprüche und die Bezeichnung (Nummer) der Grabstätte. X. Schlussbestimmungen Diese Friedhof-Ordnung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 genehmigt und tritt ab 1. März 2021 in Kraft. Sie ersetzt die Friedhof-Ordnung vom 1. April 2012 mit allen Nachträgen. Va A). SuM Hansjörg Büchel Desiree Bürzle Gemeindevorsteher Vizevorsteherin Balzers, Februar 2021

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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