841.1401 Ermächtigung des Finanzvorstandes zur Löschung von öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen nach Ablauf von 20 Jahren Stadtratsbeschluss vom 6. Februar 19691 Der Finanzvorstand wird ermächtigt, der Löschung von im Grundbuch im Zusammenhang mit der Förderung des Wohnungsbaues angemerkten öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen zuzustimmen, wenn seit dem Eintrag 20 Jahre verstrichen sind und die gesamte Unterstützungsleistung der Stadt Zürich zurückerstattet wird. 1 BS 2, 10.
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Ermächtigung des Finanzvorstandes zur Löschung von öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen nach Ablauf von 20 Jahren Stadtratsbeschluss
Zürich (city) · 841.140 · decree
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