Propose a change

Zollgesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 42a Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte

1 Das BAZG verleiht Personen, die im Zollgebiet oder in den Zollausschlussgebieten ansässig sind, auf Antrag den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator, AEO), wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: a. die bisherige Einhaltung der Zollvorschriften; b. ein System zur Führung der Geschäftsbücher und gegebenenfalls der Beförderungsunterlagen, das geeignete sicherheitsrelevante Zollkontrollen ermöglicht; c. die nachweisliche Zahlungsfähigkeit; und d. geeignete Sicherheitsstandards. 2 Der Bundesrat regelt die Voraussetzungen und das Bewilligungsverfahren im Einzelnen. 2bis Er ist ermächtigt, völkerrechtliche Verträge, welche nur die gegenseitige Anerkennung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten betreffen, selbstständig abzuschliessen. 3 Das BAZG kann Kontrollen des Geschäftsbetriebs der antragstellenden Personen und der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten durchführen. Eingefügt durch Art. 3 des BB vom 18. Juni 2010 über die Genehmigung und die Umsetzung des Abk. zwischen der Schweiz und der EG über Zollerleichterungen und Zollsicherheit, in Kraft seit 1. April 2011 (AS 2011 981; BBl 2009 8929). Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 18. März 2016, in Kraft seit 1. Aug. 2016 (AS 2016 2429; BBl 2015 2883).

Your change, as a redline

Art. 42a Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte

1 Das BAZG verleiht Personen, die im Zollgebiet oder in den Zollausschlussgebieten ansässig sind, auf Antrag den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator, AEO), wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: a. die bisherige Einhaltung der Zollvorschriften; b. ein System zur Führung der Geschäftsbücher und gegebenenfalls der Beförderungsunterlagen, das geeignete sicherheitsrelevante Zollkontrollen ermöglicht; c. die nachweisliche Zahlungsfähigkeit; und d. geeignete Sicherheitsstandards. 2 Der Bundesrat regelt die Voraussetzungen und das Bewilligungsverfahren im Einzelnen. 2bis Er ist ermächtigt, völkerrechtliche Verträge, welche nur die gegenseitige Anerkennung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten betreffen, selbstständig abzuschliessen. 3 Das BAZG kann Kontrollen des Geschäftsbetriebs der antragstellenden Personen und der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten durchführen. Eingefügt durch Art. 3 des BB vom 18. Juni 2010 über die Genehmigung und die Umsetzung des Abk. zwischen der Schweiz und der EG über Zollerleichterungen und Zollsicherheit, in Kraft seit 1. April 2011 (AS 2011 981; BBl 2009 8929). Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 18. März 2016, in Kraft seit 1. Aug. 2016 (AS 2016 2429; BBl 2015 2883).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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