Link auf Pdf Reglement Benützung öffentlicher Parkplätze
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6 Monate.4
Gebührenrahmen 1 Die Gebühren werden vom Gemeinderat festgelegt. Für die Festsetzung der Gebühren gilt folgender Gebührenrahmen: a) Die Gebühren für Kurzzeitparkplätze betragen zwischen Fr. 0.50 und Fr. 2.00 pro halbe Stunde. b) Die Gebühren für Langzeitparkplätze betragen zwischen Fr. 6.00 und Fr. 12.00 pro 12 Stunden. c) Die Gebühren für die Parkkarten in den Blauen Zonen betragen zwischen Fr. 20.00 und Fr. 60.00 pro Monat. d) Die Gebühren für Besucher-Parkkarten in den Blauen Zonen betragen zwischen Fr. 3.00 und Fr. 6.00 pro Tag. e) Die Gebühren für die Parkkarten der gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze betragen zwischen Fr. 50.00 und Fr. 100.00 pro Monat. f) Die Gebühren für die Parkkarten für Handwerksbetriebe und für Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte für den Hausbesuch betragen zwischen Fr. 200.00 und Fr. 400.00 pro Jahr und Fr. 20.00 und 40.00 pro Monat.5 4 Eingefügt am 21. Juni 2021 5 Eingefügt am 21. Juni 2021 731.30 Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze g) Parkkarten für gemeinnützige Organisationen der Krankenpflege und der Hilfe zu Hause sind von den Gebühren befreit.6 2 Die Parkkartengebühren in den Blauen Zonen können nach Benützerkategorien abgestuft werden.
Art. 6 Monate.4
Gebührenrahmen 1 Die Gebühren werden vom Gemeinderat festgelegt. Für die Festsetzung der Gebühren gilt folgender Gebührenrahmen: a) Die Gebühren für Kurzzeitparkplätze betragen zwischen Fr. 0.50 und Fr. 2.00 pro halbe Stunde. b) Die Gebühren für Langzeitparkplätze betragen zwischen Fr. 6.00 und Fr. 12.00 pro 12 Stunden. c) Die Gebühren für die Parkkarten in den Blauen Zonen betragen zwischen Fr. 20.00 und Fr. 60.00 pro Monat. d) Die Gebühren für Besucher-Parkkarten in den Blauen Zonen betragen zwischen Fr. 3.00 und Fr. 6.00 pro Tag. e) Die Gebühren für die Parkkarten der gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze betragen zwischen Fr. 50.00 und Fr. 100.00 pro Monat. f) Die Gebühren für die Parkkarten für Handwerksbetriebe und für Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte für den Hausbesuch betragen zwischen Fr. 200.00 und Fr. 400.00 pro Jahr und Fr. 20.00 und 40.00 pro Monat.5 4 Eingefügt am 21. Juni 2021 5 Eingefügt am 21. Juni 2021 731.30 Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze g) Parkkarten für gemeinnützige Organisationen der Krankenpflege und der Hilfe zu Hause sind von den Gebühren befreit.6 2 Die Parkkartengebühren in den Blauen Zonen können nach Benützerkategorien abgestuft werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.