G vom 22. Oktober 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz; MWSTG)
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Change 1
Art. 73 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht
1) Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes betreffend die Erhebung der Mehrwertsteuer auf den Umsätzen im Inland können innert 30 Tagen ab Zustellung durch Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten bei dem gemäss Vertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 28. Oktober 1994 betreffend die Mehrwertsteuer im Fürstentum Liechtenstein und der dazugehörigen Vereinbarung hiefür zuständigen Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden. 2) Mit der Beschwerde an das Bundesgericht kann nur die Verletzung von Rechtsvorschriften der liechtensteinischen Mehrwertsteuergesetzgebung und der gemäss dieser Gesetzgebung anwendbaren Vorschriften gerügt werden. 3) Von dieser Beschwerde sind steuerstrafrechtliche Entscheidungen ausgenommen. 4) Zur Beschwerde ist auch die Steuerverwaltung berechtigt. 5) Soweit in diesem Gesetz nicht anderweitig geregelt, richtet sich das Verfahren vor dem Bundesgericht nach dem schweizerischen Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht.
Art. 73 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht
1) Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes betreffend die Erhebung der Mehrwertsteuer auf den Umsätzen im Inland können innert 30 Tagen ab Zustellung durch Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten bei dem gemäss Vertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 28. Oktober 1994 betreffend die Mehrwertsteuer im Fürstentum Liechtenstein und der dazugehörigen Vereinbarung hiefür zuständigen Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden. 2) Mit der Beschwerde an das Bundesgericht kann nur die Verletzung von Rechtsvorschriften der liechtensteinischen Mehrwertsteuergesetzgebung und der gemäss dieser Gesetzgebung anwendbaren Vorschriften gerügt werden. 3) Von dieser Beschwerde sind steuerstrafrechtliche Entscheidungen ausgenommen. 4) Zur Beschwerde ist auch die Steuerverwaltung berechtigt. 5) Soweit in diesem Gesetz nicht anderweitig geregelt, richtet sich das Verfahren vor dem Bundesgericht nach dem schweizerischen Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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