Propose a change

G vom 22. Oktober 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz; MWSTG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 76a Provisorischer Steuerbezug bei jährlicher Abrechnung

1) Bei der jährlichen Abrechnung (Art. 35a) erfolgt ein provisorischer Steuerbezug mittels Raten, die von der Steuerverwaltung festgelegt und in Rechnung gestellt werden. 2) Massgebend für die Festlegung der Raten ist die Steuerforderung der letzten Steuerperiode. Ist sie noch nicht bekannt, so wird sie von der Steuerverwaltung geschätzt. Bei neu steuerpflichtigen Personen ist die bis zum Ende der ersten Steuerperiode erwartete Steuerforderung massgebend. 3) Bei Anwendung der effektiven Abrechnungsmethode (Art. 36) und bei Abrechnung nach Pauschalsteuersätzen (Art. 37 Abs. 5) beläuft sich eine Rate auf einen Viertel, bei Abrechnung nach Saldosteuersätzen (Art. 37 Abs. 1 bis 4) auf die Hälfte der Steuerforderung nach Abs. 2. 4) Es werden keine Kleinstbeträge in Rechnung gestellt. 5) Erachtet die steuerpflichtige Person die Raten als zu hoch oder zu niedrig, so kann sie bei der Steuerverwaltung eine Anpassung der Raten beantragen. 6) Die Raten sind zu begleichen: a) bei Anwendung der effektiven Abrechnungsmethode und bei Abrechnung nach Pauschalsteuersätzen: bis 150, 240 und 330 Tage nach Beginn der Steuerperiode; b) bei Abrechnung nach Saldosteuersätzen: bis 240 Tage nach Beginn der Steuerperiode. 7) Die bezahlten Raten werden an die Steuerforderung gemäss eingereichter Jahresabrechnung angerechnet.

Your change, as a redline

Art. 76a Provisorischer Steuerbezug bei jährlicher Abrechnung

1) Bei der jährlichen Abrechnung (Art. 35a) erfolgt ein provisorischer Steuerbezug mittels Raten, die von der Steuerverwaltung festgelegt und in Rechnung gestellt werden. 2) Massgebend für die Festlegung der Raten ist die Steuerforderung der letzten Steuerperiode. Ist sie noch nicht bekannt, so wird sie von der Steuerverwaltung geschätzt. Bei neu steuerpflichtigen Personen ist die bis zum Ende der ersten Steuerperiode erwartete Steuerforderung massgebend. 3) Bei Anwendung der effektiven Abrechnungsmethode (Art. 36) und bei Abrechnung nach Pauschalsteuersätzen (Art. 37 Abs. 5) beläuft sich eine Rate auf einen Viertel, bei Abrechnung nach Saldosteuersätzen (Art. 37 Abs. 1 bis 4) auf die Hälfte der Steuerforderung nach Abs. 2. 4) Es werden keine Kleinstbeträge in Rechnung gestellt. 5) Erachtet die steuerpflichtige Person die Raten als zu hoch oder zu niedrig, so kann sie bei der Steuerverwaltung eine Anpassung der Raten beantragen. 6) Die Raten sind zu begleichen: a) bei Anwendung der effektiven Abrechnungsmethode und bei Abrechnung nach Pauschalsteuersätzen: bis 150, 240 und 330 Tage nach Beginn der Steuerperiode; b) bei Abrechnung nach Saldosteuersätzen: bis 240 Tage nach Beginn der Steuerperiode. 7) Die bezahlten Raten werden an die Steuerforderung gemäss eingereichter Jahresabrechnung angerechnet.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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