Propose a change

G vom 22. Oktober 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz; MWSTG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 84 Andere Sicherungsmassnahmen

1) Ein Überschuss zugunsten der steuerpflichtigen Person aus der Steuerabrechnung oder aus der Differenz zwischen den bezahlten Raten und der Steuerforderung kann: a) mit Schulden für frühere Perioden verrechnet werden; b) zur Verrechnung mit zu erwartenden Schulden für nachfolgende Perioden gutgeschrieben werden, sofern die steuerpflichtige Person mit der Steuerentrichtung im Rückstand ist oder andere Gründe eine Gefährdung der Steuerforderung wahrscheinlich erscheinen lassen; der gutgeschriebene Betrag wird vom 61. Tag nach Eintreffen der Steuerabrechnung bei der Steuerverwaltung bis zum Zeitpunkt der Verrechnung zum Satz verzinst, der für den Vergütungszins gilt; oder c) mit einer von der Steuerverwaltung geforderten Sicherstellungsleistung verrechnet werden. 2) Bei steuerpflichtigen Personen ohne Wohn- oder Geschäftssitz in Liechtenstein kann die Steuerverwaltung ausserdem Sicherstellung der voraussichtlichen Schulden durch Leistung von Sicherheiten nach Art. 83 Abs. 6 verlangen. 3) Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann die Steuerverwaltung die zahlungspflichtige Person dazu verpflichten, künftig monatliche oder halbmonatliche Vorauszahlungen zu leisten.

Your change, as a redline

Art. 84 Andere Sicherungsmassnahmen

1) Ein Überschuss zugunsten der steuerpflichtigen Person aus der Steuerabrechnung oder aus der Differenz zwischen den bezahlten Raten und der Steuerforderung kann: a) mit Schulden für frühere Perioden verrechnet werden; b) zur Verrechnung mit zu erwartenden Schulden für nachfolgende Perioden gutgeschrieben werden, sofern die steuerpflichtige Person mit der Steuerentrichtung im Rückstand ist oder andere Gründe eine Gefährdung der Steuerforderung wahrscheinlich erscheinen lassen; der gutgeschriebene Betrag wird vom 61. Tag nach Eintreffen der Steuerabrechnung bei der Steuerverwaltung bis zum Zeitpunkt der Verrechnung zum Satz verzinst, der für den Vergütungszins gilt; oder c) mit einer von der Steuerverwaltung geforderten Sicherstellungsleistung verrechnet werden. 2) Bei steuerpflichtigen Personen ohne Wohn- oder Geschäftssitz in Liechtenstein kann die Steuerverwaltung ausserdem Sicherstellung der voraussichtlichen Schulden durch Leistung von Sicherheiten nach Art. 83 Abs. 6 verlangen. 3) Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann die Steuerverwaltung die zahlungspflichtige Person dazu verpflichten, künftig monatliche oder halbmonatliche Vorauszahlungen zu leisten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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