Propose a change

G vom 22. Oktober 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz; MWSTG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 86 Verletzung von Verfahrenspflichten

1) Mit Busse bis zu 10 000 Franken wird bestraft, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit höherer Strafe bedroht ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig: a) die Anmeldung als steuerpflichtige Person nicht vornimmt; b) trotz Mahnung eine Steuerabrechnung nicht fristgerecht einreicht; c) die Steuer nicht periodengerecht deklariert; d) Sicherheiten nicht gehörig leistet; e) Geschäftsbücher, Belege, Geschäftspapiere und sonstige Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäss führt, ausfertigt, aufbewahrt oder vorlegt; f) trotz Mahnung nicht oder nicht richtig Auskunft erteilt oder die für die Steuererhebung oder für die Überprüfung der Steuerpflicht massgebenden Daten und Gegenstände nicht oder nicht richtig deklariert; g) in Rechnungen eine nicht oder nicht in dieser Höhe geschuldete Mehrwertsteuer ausweist; h) durch Angabe einer Registernummer eine Eintragung im Register der steuerpflichtigen Personen vortäuscht; i) trotz Mahnung die ordnungsgemässe Durchführung einer Kontrolle erschwert, behindert oder verunmöglicht. 2) Eine Bestrafung nach Abs. 1 Bst. a schliesst eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung nach Art. 87 und 89 oder Steuerbetrug nach Art. 88 nicht aus.

Your change, as a redline

Art. 86 Verletzung von Verfahrenspflichten

1) Mit Busse bis zu 10 000 Franken wird bestraft, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit höherer Strafe bedroht ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig: a) die Anmeldung als steuerpflichtige Person nicht vornimmt; b) trotz Mahnung eine Steuerabrechnung nicht fristgerecht einreicht; c) die Steuer nicht periodengerecht deklariert; d) Sicherheiten nicht gehörig leistet; e) Geschäftsbücher, Belege, Geschäftspapiere und sonstige Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäss führt, ausfertigt, aufbewahrt oder vorlegt; f) trotz Mahnung nicht oder nicht richtig Auskunft erteilt oder die für die Steuererhebung oder für die Überprüfung der Steuerpflicht massgebenden Daten und Gegenstände nicht oder nicht richtig deklariert; g) in Rechnungen eine nicht oder nicht in dieser Höhe geschuldete Mehrwertsteuer ausweist; h) durch Angabe einer Registernummer eine Eintragung im Register der steuerpflichtigen Personen vortäuscht; i) trotz Mahnung die ordnungsgemässe Durchführung einer Kontrolle erschwert, behindert oder verunmöglicht. 2) Eine Bestrafung nach Abs. 1 Bst. a schliesst eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung nach Art. 87 und 89 oder Steuerbetrug nach Art. 88 nicht aus.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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