Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten
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Change 1
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Art. 10f Anerkennung von Zertifizierungsstellen
1 Das BLV anerkennt eine inländische Zertifizierungsstelle, wenn sie von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle nach der Norm SN EN ISO/IEC 17065:2012, Konformitätsbewertung – Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren, als Konformitätsbewertungsstelle für das Zertifizierungsprogramm des BLV akkreditiert ist.
2 Es anerkennt eine ausländische Zertifizierungsstelle, wenn sie über eine Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle für das Zertifizierungsprogramm des BLV nach der Norm EN ISO/IEC 17065:2012, Konformitätsbewertung – Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren, verfügt. Die Akkreditierung muss erteilt worden sein von:
a. einer ausländischen Akkreditierungsstelle, die Mitglied der European co-operation for Accreditation ist; oder
b. einer von der Schweiz gestützt auf ein internationales Abkommen anerkannten Akkreditierungsstelle.
3 Es veröffentlicht eine Liste mit den anerkannten Zertifizierungsstellen auf seiner Internetseite.
4 Eine Zertifizierungsstelle muss dem BLV unverzüglich melden, wenn sie die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr erfüllt.
Die Norm kann kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur;
www.snv.ch
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Art. 10f Anerkennung von Zertifizierungsstellen
1 Das BLV anerkennt eine inländische Zertifizierungsstelle, wenn sie von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle nach der Norm SN EN ISO/IEC 17065:2012, Konformitätsbewertung – Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren, als Konformitätsbewertungsstelle für das Zertifizierungsprogramm des BLV akkreditiert ist.
2 Es anerkennt eine ausländische Zertifizierungsstelle, wenn sie über eine Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle für das Zertifizierungsprogramm des BLV nach der Norm EN ISO/IEC 17065:2012, Konformitätsbewertung – Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren, verfügt. Die Akkreditierung muss erteilt worden sein von:
a. einer ausländischen Akkreditierungsstelle, die Mitglied der European co-operation for Accreditation ist; oder
b. einer von der Schweiz gestützt auf ein internationales Abkommen anerkannten Akkreditierungsstelle.
3 Es veröffentlicht eine Liste mit den anerkannten Zertifizierungsstellen auf seiner Internetseite.
4 Eine Zertifizierungsstelle muss dem BLV unverzüglich melden, wenn sie die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr erfüllt.
Die Norm kann kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur;
www.snv.ch
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One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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