Propose a change

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 35 Abfertigungsunternehmen

1 Die Abfertigungsunternehmen gelten als anmeldepflichtige Personen. 2 Bei grenztierärztlich kontrollpflichtigen Sendungen müssen sie dem grenztierärztlichen Dienst die erforderlichen Informationen und Begleitdokumente fristgerecht aushändigen oder in elektronischer Form zur Verfügung stellen. 3 Auf Verlangen müssen sie dem grenztierärztlichen Dienst die Ladungsmanifeste der Flugzeuge, die Luftfrachtbriefe und weitere Dokumente zur Verfügung stellen. 4 Sie müssen die Tiere und Tierprodukte, die ausserhalb der Öffnungszeiten der Grenzkontrollstelle im Flughafen ankommen, in den für solche Fälle vorgesehenen Räumen des grenztierärztlichen Dienstes unterbringen. 5 Sie müssen sicherstellen, dass Tiere während des Verbleibs am Flughafen gepflegt werden. 6 Für Abfertigungsunternehmen, die lebende Tiere abfertigen, gelten die in der Tierschutzgesetzgebung festgelegten Anforderungen an Tierheime, insbesondere die Artikel 101–102 TSchV, sinngemäss. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Jan. 2020, in Kraft seit 1. März 2020 (AS 2020 411). SR 455.1

Your change, as a redline

Art. 35 Abfertigungsunternehmen

1 Die Abfertigungsunternehmen gelten als anmeldepflichtige Personen. 2 Bei grenztierärztlich kontrollpflichtigen Sendungen müssen sie dem grenztierärztlichen Dienst die erforderlichen Informationen und Begleitdokumente fristgerecht aushändigen oder in elektronischer Form zur Verfügung stellen. 3 Auf Verlangen müssen sie dem grenztierärztlichen Dienst die Ladungsmanifeste der Flugzeuge, die Luftfrachtbriefe und weitere Dokumente zur Verfügung stellen. 4 Sie müssen die Tiere und Tierprodukte, die ausserhalb der Öffnungszeiten der Grenzkontrollstelle im Flughafen ankommen, in den für solche Fälle vorgesehenen Räumen des grenztierärztlichen Dienstes unterbringen. 5 Sie müssen sicherstellen, dass Tiere während des Verbleibs am Flughafen gepflegt werden. 6 Für Abfertigungsunternehmen, die lebende Tiere abfertigen, gelten die in der Tierschutzgesetzgebung festgelegten Anforderungen an Tierheime, insbesondere die Artikel 101–102 TSchV, sinngemäss. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Jan. 2020, in Kraft seit 1. März 2020 (AS 2020 411). SR 455.1

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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