Propose a change

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 51 Bewilligung von Ausfuhrbetrieben durch die kantonalen Behörden

1 Fordert der Bestimmungsstaat von einem Betrieb eine amtliche Bewilligung als Ausfuhrbetrieb, so führt die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch des betreffenden Betriebs das Bewilligungsverfahren durch. 2 Die Bewilligung als Ausfuhrbetrieb wird erteilt, wenn der Betrieb die Anforderungen der Lebensmittel-, Tierseuchen- und Tierschutzgesetzgebung sowie allenfalls zusätzliche Anforderungen der Gesetzgebung des Bestimmungsstaates erfüllt. 3 Betriebe, die als Ausfuhrbetriebe bewilligt sind, müssen regelmässig nach den Vorgaben des Bestimmungsstaates kontrolliert werden. 4 Die Kontrollen nach den Vorgaben des Bestimmungsstaates können gleichzeitig mit den Kontrollen durchgeführt werden, denen die nach Artikel 21 LGV bewilligten Betriebe unterliegen. 5 Die zuständige kantonale Behörde meldet die erteilten Bewilligungen dem BLV. Dieses führt ein Verzeichnis der bewilligten Ausfuhrbetriebe. SR 817.02 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Jan. 2020, in Kraft seit 1. März 2020 (AS 2020 411).

Your change, as a redline

Art. 51 Bewilligung von Ausfuhrbetrieben durch die kantonalen Behörden

1 Fordert der Bestimmungsstaat von einem Betrieb eine amtliche Bewilligung als Ausfuhrbetrieb, so führt die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch des betreffenden Betriebs das Bewilligungsverfahren durch. 2 Die Bewilligung als Ausfuhrbetrieb wird erteilt, wenn der Betrieb die Anforderungen der Lebensmittel-, Tierseuchen- und Tierschutzgesetzgebung sowie allenfalls zusätzliche Anforderungen der Gesetzgebung des Bestimmungsstaates erfüllt. 3 Betriebe, die als Ausfuhrbetriebe bewilligt sind, müssen regelmässig nach den Vorgaben des Bestimmungsstaates kontrolliert werden. 4 Die Kontrollen nach den Vorgaben des Bestimmungsstaates können gleichzeitig mit den Kontrollen durchgeführt werden, denen die nach Artikel 21 LGV bewilligten Betriebe unterliegen. 5 Die zuständige kantonale Behörde meldet die erteilten Bewilligungen dem BLV. Dieses führt ein Verzeichnis der bewilligten Ausfuhrbetriebe. SR 817.02 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Jan. 2020, in Kraft seit 1. März 2020 (AS 2020 411).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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