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Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 67 Sendungen mit Mängeln

1 Eine Sendung ist mangelhaft, wenn die Kontrollen durch den grenztierärztlichen Dienst ergeben, dass sie den Ein-, Durch- oder Ausfuhrbedingungen nicht entspricht. Sie ist insbesondere mangelhaft, wenn: a. sie ein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier darstellt; b. bei Lebensmitteln die nach Lebensmittelrecht zugelassenen Transporttemperaturen überschritten werden oder der in der Gesundheitsbescheinigung angegebene Temperaturbereich während des Transports oder der Lagerung nicht eingehalten worden ist; c. Lebensmittel offensichtlich verdorben sind; d. bei Tierprodukten die im Herkunftsstaat zu erfüllenden Bedingungen in Bezug auf Seuchenfreiheit und Lebensmittelsicherheit nicht erfüllt sind; e. bei Tieren die im Herkunftsstaat zu erfüllenden Bedingungen in Bezug auf Seuchenfreiheit und Quarantänemassnahmen nicht erfüllt sind; f. Tiere an einer Seuche erkrankt sind oder der Verdacht besteht, dass sie an einer Seuche erkrankt oder Träger eines Seuchenerregers sind; g. Tiere nicht transportfähig sind; h. die Gesundheitsbescheinigung oder das GGED nicht den Vorschriften entsprechen; i. die Grenzkontrollstelle für die Kategorie der Tiere oder Tierprodukte nicht zugelassen ist; oder j. die Verpackung nicht den Anforderungen nach Artikel 22 Absatz 1bis entspricht. 2 Sendungen, die für die Durchfuhr nach Drittstaaten bestimmt sind und länger als 72 Stunden auf dem Flughafen bleiben, gelten zudem nach Ablauf dieser 72 Stunden als mangelhaft, wenn sie den Einfuhrbedingungen nicht entsprechen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Jan. 2020, in Kraft seit 1. März 2020 (AS 2020 411). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 15. Jan. 2020, in Kraft seit 1. März 2020 (AS 2020 411). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 31. Mai 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024 (AS 2024 267).

Your change, as a redline

Art. 67 Sendungen mit Mängeln

1 Eine Sendung ist mangelhaft, wenn die Kontrollen durch den grenztierärztlichen Dienst ergeben, dass sie den Ein-, Durch- oder Ausfuhrbedingungen nicht entspricht. Sie ist insbesondere mangelhaft, wenn: a. sie ein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier darstellt; b. bei Lebensmitteln die nach Lebensmittelrecht zugelassenen Transporttemperaturen überschritten werden oder der in der Gesundheitsbescheinigung angegebene Temperaturbereich während des Transports oder der Lagerung nicht eingehalten worden ist; c. Lebensmittel offensichtlich verdorben sind; d. bei Tierprodukten die im Herkunftsstaat zu erfüllenden Bedingungen in Bezug auf Seuchenfreiheit und Lebensmittelsicherheit nicht erfüllt sind; e. bei Tieren die im Herkunftsstaat zu erfüllenden Bedingungen in Bezug auf Seuchenfreiheit und Quarantänemassnahmen nicht erfüllt sind; f. Tiere an einer Seuche erkrankt sind oder der Verdacht besteht, dass sie an einer Seuche erkrankt oder Träger eines Seuchenerregers sind; g. Tiere nicht transportfähig sind; h. die Gesundheitsbescheinigung oder das GGED nicht den Vorschriften entsprechen; i. die Grenzkontrollstelle für die Kategorie der Tiere oder Tierprodukte nicht zugelassen ist; oder j. die Verpackung nicht den Anforderungen nach Artikel 22 Absatz 1bis entspricht. 2 Sendungen, die für die Durchfuhr nach Drittstaaten bestimmt sind und länger als 72 Stunden auf dem Flughafen bleiben, gelten zudem nach Ablauf dieser 72 Stunden als mangelhaft, wenn sie den Einfuhrbedingungen nicht entsprechen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Jan. 2020, in Kraft seit 1. März 2020 (AS 2020 411). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 15. Jan. 2020, in Kraft seit 1. März 2020 (AS 2020 411). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 31. Mai 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024 (AS 2024 267).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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