Propose a change

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 81 Massnahmen im Reiseverkehr und bei Brief- und Paketsendungen an Privatpersonen

1 Stellen die Zollstellen im Reiseverkehr Sendungen von Tierprodukten fest, die den Ein- oder den Durchfuhrbedingungen nach Artikel 13 nicht entsprechen, so lassen sie diese Sendungen durch die anmeldepflichtige Person der Vernichtung zuführen. Ist die anmeldepflichtige Person mit der Vernichtung nicht einverstanden, so informiert die Zollstelle die zuständige kantonale Behörde oder, an einer zugelassenen Grenzkontrollstelle, den grenztierärztlichen Dienst. Diese ziehen die Sendung ein und führen sie der Entsorgung nach der VTNP zu. 2 Brief- und Paketsendungen von Tierprodukten an Privatpersonen, die den Einfuhrbedingungen nach Artikel 14 nicht entsprechen, leitet das Speditionsunternehmen dem grenztierärztlichen Dienst weiter. Dieser zieht die Sendung ein und führt sie der Entsorgung nach der VTNP zu. SR 916.441.22 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 3. März 2017, in Kraft seit 1. April 2017 (AS 2017 1661).

Your change, as a redline

Art. 81 Massnahmen im Reiseverkehr und bei Brief- und Paketsendungen an Privatpersonen

1 Stellen die Zollstellen im Reiseverkehr Sendungen von Tierprodukten fest, die den Ein- oder den Durchfuhrbedingungen nach Artikel 13 nicht entsprechen, so lassen sie diese Sendungen durch die anmeldepflichtige Person der Vernichtung zuführen. Ist die anmeldepflichtige Person mit der Vernichtung nicht einverstanden, so informiert die Zollstelle die zuständige kantonale Behörde oder, an einer zugelassenen Grenzkontrollstelle, den grenztierärztlichen Dienst. Diese ziehen die Sendung ein und führen sie der Entsorgung nach der VTNP zu. 2 Brief- und Paketsendungen von Tierprodukten an Privatpersonen, die den Einfuhrbedingungen nach Artikel 14 nicht entsprechen, leitet das Speditionsunternehmen dem grenztierärztlichen Dienst weiter. Dieser zieht die Sendung ein und führt sie der Entsorgung nach der VTNP zu. SR 916.441.22 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 3. März 2017, in Kraft seit 1. April 2017 (AS 2017 1661).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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