Propose a change

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 97 Erweiterung von Grenzkontrollstellen

1 Das BLV verlangt von den Flughafenhaltern eine Erweiterung der Bodenflächen oder eine Bereitstellung weiterer Räumlichkeiten innerhalb angemessener Frist, wenn ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, neue gesetzliche Vorgaben oder betriebliche Veränderungen an der Grenzkontrollstelle dazu führen, dass die bereits bestehenden Räumlichkeiten ihre Funktion nicht mehr erfüllen können. 2 Erfolgen die Erweiterung der Bodenflächen oder die Bereitstellung der Räumlichkeiten nicht fristgerecht, so gilt die Grenzkontrollstelle für die betroffenen Kategorien von Tieren und Tierprodukten bis zur Erweiterung oder Bereitstellung nicht mehr als zugelassen. Der Flughafenhalter hat die Fluggesellschaften darüber umgehend zu informieren. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 31. Mai 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024 (AS 2024 267).

Your change, as a redline

Art. 97 Erweiterung von Grenzkontrollstellen

1 Das BLV verlangt von den Flughafenhaltern eine Erweiterung der Bodenflächen oder eine Bereitstellung weiterer Räumlichkeiten innerhalb angemessener Frist, wenn ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, neue gesetzliche Vorgaben oder betriebliche Veränderungen an der Grenzkontrollstelle dazu führen, dass die bereits bestehenden Räumlichkeiten ihre Funktion nicht mehr erfüllen können. 2 Erfolgen die Erweiterung der Bodenflächen oder die Bereitstellung der Räumlichkeiten nicht fristgerecht, so gilt die Grenzkontrollstelle für die betroffenen Kategorien von Tieren und Tierprodukten bis zur Erweiterung oder Bereitstellung nicht mehr als zugelassen. Der Flughafenhalter hat die Fluggesellschaften darüber umgehend zu informieren. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 31. Mai 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024 (AS 2024 267).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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