Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 3 Antrag
(1) Der Antrag auf Beihilfe ist vom Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion bei der zuständigen Landesstelle unter Einhaltung der von der Landesstelle vorgegebenen Form und Frist, aber spätestens zum 8. Januar 2025 zu stellen. Anträge, die nach dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt gestellt werden, sind abzulehnen. (2) Der Antrag hat insbesondere folgende Angaben zu enthalten: 1. die Betriebsnummer nach § 7 Absatz 1 des GAP-Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes, 2. die bewirtschaftete Fläche in Hektar, nach Kulturarten getrennt, 3. den für die Berechnung zugrunde zu legenden Basiszeitraum nach § 2 Satz 2, 4. die Höhe der durchschnittlichen Erzeugung nach § 2 Satz 2, 5. bezogen auf die betroffenen Kulturarten jeweils die Höhe des Hektarertrags und der Erlöse a) im Durchschnitt im Basiszeitraum, b) im Schadjahr, 6. die Erklärung, a) ob und in welcher Höhe dem Unternehmen Versicherungsleistungen oder sonstige Zahlungen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 bewilligt oder gewährt wurden oder werden und b) dass der Datenabgleich nach Absatz 3 zur Kenntnis genommen wurde. Die zuständige Landesstelle kann zusätzliche Angaben sowie Nachweise verlangen, soweit dies zur Entscheidung über einen Antrag erforderlich ist. (3) Die zuständige Landesstelle ist insbesondere verpflichtet, Folgendes durchzuführen: 1. eine Plausibilitätskontrolle zur Kontrolle der Angaben nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 im Wege des Datenabgleichs mit bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsystemen und 2. einen Datenabgleich mit der für die Bewilligung der Landeshilfen zuständigen Stelle zur Kontrolle der Angaben nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe a, sofern es Landeshilfen zur Entschädigung des Frosteinbruchs gibt.
§ 3 Antrag
(1) Der Antrag auf Beihilfe ist vom Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion bei der zuständigen Landesstelle unter Einhaltung der von der Landesstelle vorgegebenen Form und Frist, aber spätestens zum 8. Januar 2025 zu stellen. Anträge, die nach dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt gestellt werden, sind abzulehnen. (2) Der Antrag hat insbesondere folgende Angaben zu enthalten: 1. die Betriebsnummer nach § 7 Absatz 1 des GAP-Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes, 2. die bewirtschaftete Fläche in Hektar, nach Kulturarten getrennt, 3. den für die Berechnung zugrunde zu legenden Basiszeitraum nach § 2 Satz 2, 4. die Höhe der durchschnittlichen Erzeugung nach § 2 Satz 2, 5. bezogen auf die betroffenen Kulturarten jeweils die Höhe des Hektarertrags und der Erlöse a) im Durchschnitt im Basiszeitraum, b) im Schadjahr, 6. die Erklärung, a) ob und in welcher Höhe dem Unternehmen Versicherungsleistungen oder sonstige Zahlungen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 bewilligt oder gewährt wurden oder werden und b) dass der Datenabgleich nach Absatz 3 zur Kenntnis genommen wurde. Die zuständige Landesstelle kann zusätzliche Angaben sowie Nachweise verlangen, soweit dies zur Entscheidung über einen Antrag erforderlich ist. (3) Die zuständige Landesstelle ist insbesondere verpflichtet, Folgendes durchzuführen: 1. eine Plausibilitätskontrolle zur Kontrolle der Angaben nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 im Wege des Datenabgleichs mit bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsystemen und 2. einen Datenabgleich mit der für die Bewilligung der Landeshilfen zuständigen Stelle zur Kontrolle der Angaben nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe a, sofern es Landeshilfen zur Entschädigung des Frosteinbruchs gibt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.