Gemeindeordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 34 Rechtssetzungsbefugnisse des Gemeinderates
1 Der Gemeinderat ist nach Massgabe des kantonalen Rechts zum Erlass von Ausführungs- und Vollzugsvorschriften und Verwaltungsweisungen sowie dringlichen Vorschriften befugt. Er nimmt zudem die ihm von den Stimmberechtigten abschliessend oder unter Referendumsvorbehalt (Art. 13) übertragenen Rechtssetzungsbefugnisse wahr. 2 Ihm wird die Regelung der folgenden Sachbereiche abschliessend übertragen: a) Organisation des Gemeinderates (Art. 32 Abs. 2) und der Gemeindeverwaltung (Art. 47 ff.) im Rahmen des kantonalen Rechts und der Gemeindeordnung b) Entschädigung für die Vertretung der Gemeinde in Organisationen (Art. 59) c) Organisation der Feuerwehr im Rahmen des kantonalen Rechts d) Benutzung von gemeindeeigenen Schiessanlagen e) Erhebung und Verwendung von Kurtaxen f) Gebühren und andere Abgaben zur Deckung von bestimmten Aufwendungen der Gemeinde, wenn der Abgaberahmen und die Festlegungskriterien durch übergeordnetes Recht bestimmt sind g) Beschränkung der Nutzung und Schutz der gemeindeeigenen Liegenschaften, Alpen und Waldungen (Art. 92) h) weiterer Sachbereiche nach Massgabe von speziellen Erlassen und Beschlüssen der Stimmberechtigten
Art. 34 Rechtssetzungsbefugnisse des Gemeinderates
1 Der Gemeinderat ist nach Massgabe des kantonalen Rechts zum Erlass von Ausführungs- und Vollzugsvorschriften und Verwaltungsweisungen sowie dringlichen Vorschriften befugt. Er nimmt zudem die ihm von den Stimmberechtigten abschliessend oder unter Referendumsvorbehalt (Art. 13) übertragenen Rechtssetzungsbefugnisse wahr. 2 Ihm wird die Regelung der folgenden Sachbereiche abschliessend übertragen: a) Organisation des Gemeinderates (Art. 32 Abs. 2) und der Gemeindeverwaltung (Art. 47 ff.) im Rahmen des kantonalen Rechts und der Gemeindeordnung b) Entschädigung für die Vertretung der Gemeinde in Organisationen (Art. 59) c) Organisation der Feuerwehr im Rahmen des kantonalen Rechts d) Benutzung von gemeindeeigenen Schiessanlagen e) Erhebung und Verwendung von Kurtaxen f) Gebühren und andere Abgaben zur Deckung von bestimmten Aufwendungen der Gemeinde, wenn der Abgaberahmen und die Festlegungskriterien durch übergeordnetes Recht bestimmt sind g) Beschränkung der Nutzung und Schutz der gemeindeeigenen Liegenschaften, Alpen und Waldungen (Art. 92) h) weiterer Sachbereiche nach Massgabe von speziellen Erlassen und Beschlüssen der Stimmberechtigten
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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