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V vom 18. August 2015 über die berufliche Grundbildung Montage-Elektrikerin/Montage-Elektriker mit Fähigkeitszeugnis (FZ)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 22 Bestehen, Notenberechnung, Notengewichtung

1) Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung ist bestanden, wenn: a) der Qualifikationsbereich "praktische Arbeit" mindestens mit der Note 4 bewertet wird; b) die Gesamtnote mindestens 4 beträgt. 2) Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Summe der Noten der einzelnen Qualifikationsbereiche der Abschlussprüfung und der gewichteten Erfahrungsnote. 3) Die Erfahrungsnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Summe der Noten für: a) den berufskundlichen Unterricht; b) die überbetrieblichen Kurse. 4) Die Note für den Unterricht in den Berufskenntnissen ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der sechs Semesterzeugnisnoten. 5) Die Note für die überbetrieblichen Kurse ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der drei benoteten Kompetenznachweise. 6) Für die Berechnung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewichtet: a) praktische Arbeit: 40 %; b) Berufskenntnisse: 20 %; c) Allgemeinbildung: 20 %; d) Erfahrungsnote: 20 %.

Your change, as a redline

Art. 22 Bestehen, Notenberechnung, Notengewichtung

1) Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung ist bestanden, wenn: a) der Qualifikationsbereich "praktische Arbeit" mindestens mit der Note 4 bewertet wird; b) die Gesamtnote mindestens 4 beträgt. 2) Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Summe der Noten der einzelnen Qualifikationsbereiche der Abschlussprüfung und der gewichteten Erfahrungsnote. 3) Die Erfahrungsnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Summe der Noten für: a) den berufskundlichen Unterricht; b) die überbetrieblichen Kurse. 4) Die Note für den Unterricht in den Berufskenntnissen ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der sechs Semesterzeugnisnoten. 5) Die Note für die überbetrieblichen Kurse ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der drei benoteten Kompetenznachweise. 6) Für die Berechnung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewichtet: a) praktische Arbeit: 40 %; b) Berufskenntnisse: 20 %; c) Allgemeinbildung: 20 %; d) Erfahrungsnote: 20 %.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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