Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 17 Amts- und Rechtshilfe
(1) Die nach diesem Gesetz zuständigen Behörden und anderen Stellen haben sich Amtshilfe zu leisten. Gebühren und Auslagen für die Gewährung von Amtshilfe werden nicht erstattet. (2) Die Auslandsbevollmächtigten können die Gerichte um die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sowie die Erhebung sonstiger Beweise ersuchen. Die §§ 157, 158, 159 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, §§ 160, 164, 165 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten sinngemäß; das Ersuchen kann auch an die Kammer für Wertpapierbereinigung gerichtet werden, in deren Bezirk der Aussteller seinen Sitz hat oder die Amtshandlung vorgenommen werden soll. Für die Beweisaufnahme gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend; das ersuchte Gericht entscheidet über die Fragen, deren Entscheidung sonst dem ersuchenden Gericht vorbehalten ist. (3) In einem Verfahren nach diesem Gesetz können die Gerichte Ersuchen um Rechtshilfe auch an die Kammer für Wertpapierbereinigung richten, in deren Bezirk der Aussteller seinen Sitz hat oder die Amtshandlung vorgenommen werden soll.
§ 17 Amts- und Rechtshilfe
(1) Die nach diesem Gesetz zuständigen Behörden und anderen Stellen haben sich Amtshilfe zu leisten. Gebühren und Auslagen für die Gewährung von Amtshilfe werden nicht erstattet. (2) Die Auslandsbevollmächtigten können die Gerichte um die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sowie die Erhebung sonstiger Beweise ersuchen. Die §§ 157, 158, 159 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, §§ 160, 164, 165 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten sinngemäß; das Ersuchen kann auch an die Kammer für Wertpapierbereinigung gerichtet werden, in deren Bezirk der Aussteller seinen Sitz hat oder die Amtshandlung vorgenommen werden soll. Für die Beweisaufnahme gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend; das ersuchte Gericht entscheidet über die Fragen, deren Entscheidung sonst dem ersuchenden Gericht vorbehalten ist. (3) In einem Verfahren nach diesem Gesetz können die Gerichte Ersuchen um Rechtshilfe auch an die Kammer für Wertpapierbereinigung richten, in deren Bezirk der Aussteller seinen Sitz hat oder die Amtshandlung vorgenommen werden soll.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.