Propose a change

Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 42 Unzuständigkeit der Prüfstelle

(1) Ist die Prüfstelle für eine bei ihr eingegangene Anmeldung nicht zuständig, so gibt sie die Anmeldung an die zuständige Prüfstelle oder den zuständigen Auslandsbevollmächtigten ab. Vor Abgabe an einen Auslandsbevollmächtigten ist dem Anmelder Gelegenheit zu geben, sich zu der beabsichtigten Maßnahme zu äußern. Die Abgabe an den Auslandsbevollmächtigten ist unzulässig, wenn der Anmelder ihr innerhalb einer ihm von der Prüfstelle gesetzten angemessenen Frist widerspricht; in diesem Fall legt die Prüfstelle die Anmeldung der zuständigen Kammer für Wertpapierbereinigung (§ 45) vor, welche die Anerkennung vorbehaltlich des § 47 Abs. 4 Satz 2 ablehnt und den Anmelder auf die Möglichkeit einer erneuten Anmeldung bei dem zuständigen Auslandsbevollmächtigten (§ 21 Abs. 3) hinweist. (2) Die Entscheidung der Prüfstelle über die Abgabe ist unanfechtbar. Die Anmeldefrist gilt als gewahrt, wenn sie unter Berücksichtigung des § 18 gegenüber der Prüfstelle gewahrt war, die sich für unzuständig erklärt hat.

Your change, as a redline

§ 42 Unzuständigkeit der Prüfstelle

(1) Ist die Prüfstelle für eine bei ihr eingegangene Anmeldung nicht zuständig, so gibt sie die Anmeldung an die zuständige Prüfstelle oder den zuständigen Auslandsbevollmächtigten ab. Vor Abgabe an einen Auslandsbevollmächtigten ist dem Anmelder Gelegenheit zu geben, sich zu der beabsichtigten Maßnahme zu äußern. Die Abgabe an den Auslandsbevollmächtigten ist unzulässig, wenn der Anmelder ihr innerhalb einer ihm von der Prüfstelle gesetzten angemessenen Frist widerspricht; in diesem Fall legt die Prüfstelle die Anmeldung der zuständigen Kammer für Wertpapierbereinigung (§ 45) vor, welche die Anerkennung vorbehaltlich des § 47 Abs. 4 Satz 2 ablehnt und den Anmelder auf die Möglichkeit einer erneuten Anmeldung bei dem zuständigen Auslandsbevollmächtigten (§ 21 Abs. 3) hinweist. (2) Die Entscheidung der Prüfstelle über die Abgabe ist unanfechtbar. Die Anmeldefrist gilt als gewahrt, wenn sie unter Berücksichtigung des § 18 gegenüber der Prüfstelle gewahrt war, die sich für unzuständig erklärt hat.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds