Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 55 Antrag auf Sammelanerkennung
(1) Die Sammelanerkennung (§ 13) ist nur zulässig, wenn der Aussteller sie beantragt. Der Antrag ist innerhalb dreier Monate nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes schriftlich bei dem Bundesministerium der Finanzen zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Antrag nur gestellt werden, wenn dem Aussteller ein früherer Antrag nicht zugemutet werden konnte. Die Verpflichtung des Ausstellers, nach § 11 eine Prüfstelle zu benennen, bleibt unberührt. (2) Der Antrag nach Absatz 1 ist unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen und Beweismittel zu begründen. Dabei ist insbesondere anzugeben, wo sich die Auslandsbonds vermutlich befinden. (3) Das Bundesministerium der Finanzen teilt dem Auslandsbevollmächtigten und der Prüfstelle die Stücknummern der Auslandsbonds mit, deren Sammelanerkennung der Aussteller nach Absatz 1 beantragt hat. Solange über den Antrag noch nicht entschieden worden ist, dürfen Anmeldungen, mit denen die Anerkennung dieser Auslandsbonds beansprucht wird, nicht abgelehnt und Feststellungsbescheide für sie nicht erteilt werden.
§ 55 Antrag auf Sammelanerkennung
(1) Die Sammelanerkennung (§ 13) ist nur zulässig, wenn der Aussteller sie beantragt. Der Antrag ist innerhalb dreier Monate nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes schriftlich bei dem Bundesministerium der Finanzen zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Antrag nur gestellt werden, wenn dem Aussteller ein früherer Antrag nicht zugemutet werden konnte. Die Verpflichtung des Ausstellers, nach § 11 eine Prüfstelle zu benennen, bleibt unberührt. (2) Der Antrag nach Absatz 1 ist unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen und Beweismittel zu begründen. Dabei ist insbesondere anzugeben, wo sich die Auslandsbonds vermutlich befinden. (3) Das Bundesministerium der Finanzen teilt dem Auslandsbevollmächtigten und der Prüfstelle die Stücknummern der Auslandsbonds mit, deren Sammelanerkennung der Aussteller nach Absatz 1 beantragt hat. Solange über den Antrag noch nicht entschieden worden ist, dürfen Anmeldungen, mit denen die Anerkennung dieser Auslandsbonds beansprucht wird, nicht abgelehnt und Feststellungsbescheide für sie nicht erteilt werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.