Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin *
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 34 Prüfungsbereich „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“
(1) Im Prüfungsbereich „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Bauweisen, Bauelemente und Systeme zu erkennen und zu beschreiben, 2. Projektanforderungen zu erkennen und Ableitungen für die Projektumsetzung zu treffen, 3. Planungs- und Konstruktionsregeln sowie Bauprinzipien zu erkennen und anzuwenden, 4. Berechnungen durchzuführen, 5. Prinzipien der Kreislaufwirtschaft im Planungsprozess anzuwenden, 6. normative und werkstoffspezifische Regeln der Konstruktion zu beurteilen und anzuwenden und 7. technische Angaben zu beurteilen und zeichnerische Darstellungen anzufertigen. (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 ist das nach § 5 Absatz 5 Satz 2 gewählte Einsatzgebiet zugrunde zu legen. (3) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (4) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
§ 34 Prüfungsbereich „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“
(1) Im Prüfungsbereich „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Bauweisen, Bauelemente und Systeme zu erkennen und zu beschreiben, 2. Projektanforderungen zu erkennen und Ableitungen für die Projektumsetzung zu treffen, 3. Planungs- und Konstruktionsregeln sowie Bauprinzipien zu erkennen und anzuwenden, 4. Berechnungen durchzuführen, 5. Prinzipien der Kreislaufwirtschaft im Planungsprozess anzuwenden, 6. normative und werkstoffspezifische Regeln der Konstruktion zu beurteilen und anzuwenden und 7. technische Angaben zu beurteilen und zeichnerische Darstellungen anzufertigen. (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 ist das nach § 5 Absatz 5 Satz 2 gewählte Einsatzgebiet zugrunde zu legen. (3) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (4) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.