Bauordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 13 Bauzone mit speziellen Vorschriften «St. Anna» (BsV An)
1 Die Bauzone mit speziellen Vorschriften St. Anna dient im Baubereich F1 gemäss separatem gemeindlichem Baubereichsplan Innenentwicklung der Erstellung von Bauten und Anlagen für Kliniken, Kuren, Schulen/Bildung, betreute Altersresidenz, Tourismus sowie weitere Nutzungen im öffentlichen Interesse. Zulässig sind darüber hinaus ergänzende Erholungs- und Freizeitangebote und ambulante Dienste. Ergänzende Wohnnutzungen von nicht mehr als 35% sind zulässig. 2 Der Baubereich F1 kann alternativ auch ausschliesslich für Wohnen genutzt werden, wenn keine geeignete Nutzung gemäss obigem Absatz gefunden werden kann. Dann muss in einem Konkurrenzverfahren eine besonders hochwertige städtebauliche und architektonische Gestaltung der Anlage sichergestellt werden. 3 Die Baubereiche F3, F4 und F6 dienen der Erstellung von Bauten und Anlagen für Kliniken, Kuren, Schulen/Bildung, betreute Altersresidenz, Tourismus, weitere Nutzungen im öffentlichen Interesse sowie Wohnen. 4 Die Baubereiche F2 und F5 dienen unterirdischen Bauten, der Erschliessung des Nachbargrundstücks sowie Kellerräumen und dürfen bis max. ein Geschoss über das Terrain herausragen, sofern eine hochwertige Integration dieser Bauteile in die Umgebungsgestaltung nachgewiesen wird. 5 Auf den nicht überbauten Flächen sowie auf den nicht überbauten Tiefgaragen bzw. der Zufahrt ist eine zusammenhängende hochwertige Umgebungsgestaltung umzusetzen. Die überwiegenden Flächen sind öffentlich zugänglich zu halten und behindertengerecht zu gestalten. 6 Die Stellung der Bauten richtet sich nach dem separaten gemeindlichen Baubereichsplan Innenentwicklung St. Anna, wobei die angegebenen Baubereiche und Höhenangaben die max. Ausdehnung der Volumen inkl. aller Vordächer, vorspringenden Gebäudeteile und Balkone umfasst. 7 Es gelten folgende Massvorschriften: Baubereich Max. Geschosszahl Max. Ausnützung (AZ) Max. Gebäudelänge Min. Grenzabstand Max. Gesamthöhe [m ü.M.] 1 4 + 1 Attika 0.964 frei 10 m frei 1 bei reinem Wohnen 3 + 1 Attika 0.70 (Voraussetzung: Konkurrenzverfahren) 30 m 5 m 770.65 2 1 0.8 30 m 5 m frei 3 3 + 1 Attika 0.975 30 m 5 m frei 4 3 + 1 Attika 0.975 30 m 5 m frei 5 1 0.8 frei frei 6 3 + 1 Attika 0.975 30 m 5 m frei 8 Alle Parkplätze, auch diejenigen für die Besuchenden, sind unterirdisch anzulegen.
Art. 13 Bauzone mit speziellen Vorschriften «St. Anna» (BsV An)
1 Die Bauzone mit speziellen Vorschriften St. Anna dient im Baubereich F1 gemäss separatem gemeindlichem Baubereichsplan Innenentwicklung der Erstellung von Bauten und Anlagen für Kliniken, Kuren, Schulen/Bildung, betreute Altersresidenz, Tourismus sowie weitere Nutzungen im öffentlichen Interesse. Zulässig sind darüber hinaus ergänzende Erholungs- und Freizeitangebote und ambulante Dienste. Ergänzende Wohnnutzungen von nicht mehr als 35% sind zulässig. 2 Der Baubereich F1 kann alternativ auch ausschliesslich für Wohnen genutzt werden, wenn keine geeignete Nutzung gemäss obigem Absatz gefunden werden kann. Dann muss in einem Konkurrenzverfahren eine besonders hochwertige städtebauliche und architektonische Gestaltung der Anlage sichergestellt werden. 3 Die Baubereiche F3, F4 und F6 dienen der Erstellung von Bauten und Anlagen für Kliniken, Kuren, Schulen/Bildung, betreute Altersresidenz, Tourismus, weitere Nutzungen im öffentlichen Interesse sowie Wohnen. 4 Die Baubereiche F2 und F5 dienen unterirdischen Bauten, der Erschliessung des Nachbargrundstücks sowie Kellerräumen und dürfen bis max. ein Geschoss über das Terrain herausragen, sofern eine hochwertige Integration dieser Bauteile in die Umgebungsgestaltung nachgewiesen wird. 5 Auf den nicht überbauten Flächen sowie auf den nicht überbauten Tiefgaragen bzw. der Zufahrt ist eine zusammenhängende hochwertige Umgebungsgestaltung umzusetzen. Die überwiegenden Flächen sind öffentlich zugänglich zu halten und behindertengerecht zu gestalten. 6 Die Stellung der Bauten richtet sich nach dem separaten gemeindlichen Baubereichsplan Innenentwicklung St. Anna, wobei die angegebenen Baubereiche und Höhenangaben die max. Ausdehnung der Volumen inkl. aller Vordächer, vorspringenden Gebäudeteile und Balkone umfasst. 7 Es gelten folgende Massvorschriften: Baubereich Max. Geschosszahl Max. Ausnützung (AZ) Max. Gebäudelänge Min. Grenzabstand Max. Gesamthöhe [m ü.M.] 1 4 + 1 Attika 0.964 frei 10 m frei 1 bei reinem Wohnen 3 + 1 Attika 0.70 (Voraussetzung: Konkurrenzverfahren) 30 m 5 m 770.65 2 1 0.8 30 m 5 m frei 3 3 + 1 Attika 0.975 30 m 5 m frei 4 3 + 1 Attika 0.975 30 m 5 m frei 5 1 0.8 frei frei 6 3 + 1 Attika 0.975 30 m 5 m frei 8 Alle Parkplätze, auch diejenigen für die Besuchenden, sind unterirdisch anzulegen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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