Propose a change

Bauordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 33 Terrainveränderungen mit Stützmauern

1 Stützmauern mit Hinterfüllung müssen mind. 1 m von der Grenze entfernt und dürfen max. 1 m hoch sein. Höhere Stützmauern sind um das Mehrmass von der Grenze zurückzusetzen. 2 Bei Abgrabungen müssen Stützmauern mind. 1 m von der Grenze entfernt und dürfen max. 2.5 m hoch sein. Höhere Stützmauern sind um das Mehrmass von der Grenze zurückzusetzen. 3 Stützt eine Mauer gleichzeitig eine Hinterfüllung und eine Abgrabung, darf sie die Höhe für Bauten von 3 m nicht überschreiten. 4 Wenn die angrenzende Grundeigentümerschaft zustimmt, darf von den Vorschriften in Abs. 1, 2 und 3 abgewichen werden, sofern eine bessere Gesamtwirkung erzielt werden kann. 5 Für Stützmauern und andere Stützkonstruktionen an Privatstrassen setzt der Gemeinderat die zulässige Höhe und den Abstand zur Strasse im Einzelfall unter Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen fest. Im Interesse des Strassen-, Orts- und Landschaftsbildes sind Stützmauern und andere Stützkonstruktionen möglichst niedrig zu bauen.

Your change, as a redline

Art. 33 Terrainveränderungen mit Stützmauern

1 Stützmauern mit Hinterfüllung müssen mind. 1 m von der Grenze entfernt und dürfen max. 1 m hoch sein. Höhere Stützmauern sind um das Mehrmass von der Grenze zurückzusetzen. 2 Bei Abgrabungen müssen Stützmauern mind. 1 m von der Grenze entfernt und dürfen max. 2.5 m hoch sein. Höhere Stützmauern sind um das Mehrmass von der Grenze zurückzusetzen. 3 Stützt eine Mauer gleichzeitig eine Hinterfüllung und eine Abgrabung, darf sie die Höhe für Bauten von 3 m nicht überschreiten. 4 Wenn die angrenzende Grundeigentümerschaft zustimmt, darf von den Vorschriften in Abs. 1, 2 und 3 abgewichen werden, sofern eine bessere Gesamtwirkung erzielt werden kann. 5 Für Stützmauern und andere Stützkonstruktionen an Privatstrassen setzt der Gemeinderat die zulässige Höhe und den Abstand zur Strasse im Einzelfall unter Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen fest. Im Interesse des Strassen-, Orts- und Landschaftsbildes sind Stützmauern und andere Stützkonstruktionen möglichst niedrig zu bauen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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