Propose a change

Bauordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7 Kernzonen A und B

1 Die Kernzonen A und B dienen der Erhaltung und Weiterentwicklung des traditionellen Dorfkerns. Sie dienen Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben (inkl. Gastgewerbe) sowie dem Wohnen. 2 Nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig. 3 Wohnnutzungen im Erdgeschoss sind lediglich der Strasse abgewandt oder in Form von Hochparterre- oder Maisonettewohnungen sowie mit Zustimmung des Gemeinderats zulässig. An der Kantons-, Oberdorf- und Höfnerstrasse sind sie gänzlich ausgeschlossen. 4 Für die Garagierung von Fahrzeugen darf pro Liegenschaft nur ein Einfahrtstor von höchstens 3 m Breite erstellt werden. 5 Gebäude und ihre Umgebung sind so zu gestalten, dass sie sich in das schutzwürdige Ortsbild einpassen und die Gebäudezwischenräume einen öffentlichen Charakter ausstrahlen. 6 Der Gemeinderat kann den Abbruch und Neubau bewilligen, wenn das bestehende Gebäude für das Ortsbild unwichtig ist oder es unzumutbar ist, die Bausubstanz zu erhalten, und sich das Ersatzprojekt sehr gut in das schutzwürdige Ortsbild einordnet. 7 Die Fassaden und Dächer sind in ortsüblichen Materialien und Formen zu gestalten. Die strassenseitige Front eines Neubaus ist architektonisch als Hauptfassade zu gestalten. 8 Der Dachfirst soll in der Regel senkrecht oder parallel zur Strasse verlaufen. Dachaufbauten sind nur als Giebellukarne, Schleppgaube oder Dachflächenfenster zugelassen. Balkone dürfen die Fassade nicht überragen. 9 Mauern und Einfriedungen zur Umgebungsgestaltung sind bis zu einer Höhe von 0.5 m zulässig; im Übrigen sind nur technisch bedingte Stützmauern gestattet. 10 Der Gemeinderat legt die zulässigen Abstände für Neubauten fest. 11 Kleinbauten sind nur bis zu einer Grundfläche von 15 m², einer Fassadenhöhe von 2.5 m und einer Gesamthöhe von 3.5 m zulässig.

Your change, as a redline

Art. 7 Kernzonen A und B

1 Die Kernzonen A und B dienen der Erhaltung und Weiterentwicklung des traditionellen Dorfkerns. Sie dienen Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben (inkl. Gastgewerbe) sowie dem Wohnen. 2 Nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig. 3 Wohnnutzungen im Erdgeschoss sind lediglich der Strasse abgewandt oder in Form von Hochparterre- oder Maisonettewohnungen sowie mit Zustimmung des Gemeinderats zulässig. An der Kantons-, Oberdorf- und Höfnerstrasse sind sie gänzlich ausgeschlossen. 4 Für die Garagierung von Fahrzeugen darf pro Liegenschaft nur ein Einfahrtstor von höchstens 3 m Breite erstellt werden. 5 Gebäude und ihre Umgebung sind so zu gestalten, dass sie sich in das schutzwürdige Ortsbild einpassen und die Gebäudezwischenräume einen öffentlichen Charakter ausstrahlen. 6 Der Gemeinderat kann den Abbruch und Neubau bewilligen, wenn das bestehende Gebäude für das Ortsbild unwichtig ist oder es unzumutbar ist, die Bausubstanz zu erhalten, und sich das Ersatzprojekt sehr gut in das schutzwürdige Ortsbild einordnet. 7 Die Fassaden und Dächer sind in ortsüblichen Materialien und Formen zu gestalten. Die strassenseitige Front eines Neubaus ist architektonisch als Hauptfassade zu gestalten. 8 Der Dachfirst soll in der Regel senkrecht oder parallel zur Strasse verlaufen. Dachaufbauten sind nur als Giebellukarne, Schleppgaube oder Dachflächenfenster zugelassen. Balkone dürfen die Fassade nicht überragen. 9 Mauern und Einfriedungen zur Umgebungsgestaltung sind bis zu einer Höhe von 0.5 m zulässig; im Übrigen sind nur technisch bedingte Stützmauern gestattet. 10 Der Gemeinderat legt die zulässigen Abstände für Neubauten fest. 11 Kleinbauten sind nur bis zu einer Grundfläche von 15 m², einer Fassadenhöhe von 2.5 m und einer Gesamthöhe von 3.5 m zulässig.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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